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87/1999
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AUSKUNFT ZU VORWÜRFEN GEGEN KAFFEE-FIRMA VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) en- Das TransFair-Siegel steht für die Idee, mehr soziale Gerechtigkeit für kooperative Produzenten in Entwicklungsländern zu erreichen. Darauf weist die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage zum "Bio-Kaffee-Konflikt in Chiapas (Mexiko)" ( 14/855) hin und erklärt weiter, Informationen über das aktuelle Beispiel "Mexiko-Kaffee" der Firma L, zeigten, daß kooperativ produzierter Kaffee nicht automatisch fair sein müsse. Kürzlich seien Informationen bekannt geworden, wonach der TransFair-Kaffee Mexikos aus "schmutzigem Anbau" stammen soll. Das hochwertige Bio-Produkt "Mexiko-Kaffee" der Firma L stamme vom Genossenschaftsverband "Otilio Montano" (UDEPOM) mit Sitz in Motozintla, Chiapas. Dieser Genossenschaftsverband sei personell und ökonomisch Teil des regierungstreuen Verbandes "Solidaridad Campesino Magisterial" (SOCAMA), der eine zentrale Rolle im Aufstansbekämpfungskonzept der Regierung spielt und daher bevorzugt gefördert werde. Als deren militärischer Arm gelte die Organisation "Paz y Justicia", die seit 1995 tausende Bäuerinnen und Bauern vertrieben, Kaffeepflanzungen zerstört, Ernten geraubt und auch vor Vergewaltigungen und Massakern nicht zurückschrecke, so die PDS. 70 Prozent des Bio-Kaffees der Genossenschaft Otilio Montano gingen nach Europa; seit 1996 trage der Kaffee das TransFair-Siegel. In Deutschland werde dieser Kaffee über Naturkostläden vermarktet und auch die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) soll Produkte der UDEPOM unterstützen. Dieser wiederum sei personell verquickt mit der SOCAMA, der es gelungen sei, Millionensummen nationaler und internationaler Entwicklungsgelder für ihre Projekte zu kanalisieren.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, ob das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) oder eine ihrer Durchführungsorganisationen, wie die GTZ Kenntnis von diesen Vorwürfen hat, und wenn ja, ob sie diesen nachgegangen ist. Die PDS will wissen, ob die GTZ Projekte über die Vermarktung von Produkten der in die Vorwürfe involvierten UDEPOM und damit der SOCAMA unterstützt und mit welchen Kaffeekooperativen die GTZ oder andere Durchführungsorganisationen des BMZ Kontakte bzw. Projekte hat. Die Bundesregierung soll auch erläutern, welchen Handlungsbedarf sie sieht und ob sie in solchen Fällen für sich eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Konsumentinnen und Konsumenten sieht. Von Interesse ist zudem, wie sich die Regierung über die an staatlichen Entwicklungshilfeprojekten beteiligten Partner in den Entwicklungsländern informiert und ob die Informationen auch Berichte von vor Ort tätigen Menschenrechtsgruppen und anderen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen einbeziehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908714
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