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88/1999
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AUF RATIFIKATION DES START II-ABKOMMENS DRÄNGEN (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) aw- Bei der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung von atomaren Waffen gilt es, weiter auf die Ratifikation des amerikanisch-russischen Abkommens über die Reduzierung strategischer Waffensysteme (START II) und auf die Fortsetzung dieses Prozesses zu drängen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung ( 14/810) vorgelegten Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotentiale (Jahresabrüstungsbericht 1998). Die Regierung werde sich in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, daß die Kernprinzipien des Vertrages über die Begrenzung von Systemen zur Abwehr Strategischer Raketen (ABM) von 1972 weiterhin ihre Gültigkeit behielten.

Zudem, so die Regierung weiter, müsse die NATO verstärkt Fragen der nuklearen Abrüstung, Vertrauensbildung und Nichtverbreitung aufgreifen und dafür neue Anstöße geben. Zu begrüßen seien deshalb die Maßnahmen, welche Großbritannien im Rahmen seiner "strategic defence review" im vergangenen Jahr einseitig eingeleitet habe.

Für das vergangene Jahr zieht die Bundesregierung in ihrem Abrüstungsbericht eine gemischte Bilanz. Erfreulich seien das Erreichen der für das Inkrafttreten erforderlichen Anzahl von Ratifikationen des Ottawa-Übereinkommens zum Verbot von Antipersonenminen sowie das Inkrafttreten des revidierten Minenprotokolls zum Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen. Gleiches gelte für die Einigung über eine Aufnahme von Verhandlungen über das Verbot der Produktion von spaltbaren Material für Kernwaffenzwecke in der Genfer Abrüstungskonferenz. Laut Unterrichtung hat außerdem Brasilien am 18. September 1998 seine Ratifikationsurkunde zum Nichtverbreitungsvertrag hinterlegt, dem jetzt 187 Staaten angehörten. Damit sei es gelungen, einen weiteren wichtigen Staat in das nukleare Nichtverbreitungsregime einzubinden. Neben Kuba stünden jetzt nur noch die drei Schwellenstaaten Indien, Pakistan und Israel dem Abkommen fern.

Die indischen und pakistanischen Atomwaffentests vom Mai 1998 zählt die Bundesregierung insofern zu den negativen Entwicklungen. Kritisch zu bewerten seien auch die durch Tests in mehreren Staaten demonstrierte steigende weltweite Verfügbarkeit von fortgeschrittenen Raketentechnologie und die weiterhin unbefriedigende Entwicklung bei der Kontrolle der Massenvernichtungswaffen des Irak.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908806
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