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110/1999
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EXPERTEN GEGEN NEUEN VERTRIEBSWEG FÜR ABTREIBUNGSMEDIKAMENT

Bonn: (hib) ge- Das Grundanliegen, Arzneimittel, die für einen Schwangerschaftsabbruch bestimmt sind, nicht wie andere Arzneimittel zu behandeln, sei zwar "absolut richtig", die Einführung eines neuen Vertriebsweges für diese Medikamente könne jedoch zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringen. Das betonten mehrere Sachverständige, die am Mittwoch nachmittag zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ( 14/989) geladen waren. Die Initiative der Koalitionsfraktionen sieht vor, einen Sondervertriebsweg für Abtreibungsmedikamente vorzuschreiben. Diese Medikamente sollen ausschließlich und direkt von den pharmazeutischen Unternehmen an die Einrichtungen, in denen der Abbruch erfolgt, abgegeben werden. Neben dem Sondervertriebsweg regelt das Gesetz, daß der pharmazeutische Unternehmer, die Einrichtung und der behandelnde Arzt Nachweise über Abgabe, Erhalt und Anwendung des Arzneimittels führen müssen. Bei der Anhörung wurde allerdings ausschließlich der Aspekt des Vertriebsweges erörtert.

Die Experten waren sich einig, daß die Medikamente nicht in "falsche Kanäle" geraten dürften und auch das Schwarzhandel vermieden werden müsse. Die als Einzelsachverständige geladene französische Gynäkologin Elisabeth Aubeny berichtete aus den elfjährigen Erfahrungen in ihrem Land. Durch die strenge Überwachung des Vertriebsweges sei es gelungen, einen Schwarzhandel zu verhindern. Das in Frankreich verwendete Abtreibungsmittel RU 486 (MIFEGYNE) habe sich als "sehr gut verträglich" erwiesen. In Frankreich sei die Anwendung jedoch nur stationär erlaubt. Derzeit werde jedoch überlegt, diese Vorschrift zu lockern und auch Abtreibungen in Arztpraxen zuzulassen. Der Einzelsachverständige Klaus Brauer plädierte ebenso wie die Bundesvereinigung der deutschen Apothekerverbände (ABDA) dafür, für das Abtreibungsmedikament den für Betäubungsmittel üblichen Vertriebsweg zu wählen. Die dortigen Kontrollen und Verfahren hätten sich bewährt. Ein neu zu errichtender Sondervertriebsweg berge zu viele Risiken in sich. Es bestehe kein Grund, von dem bisherigen Weg vom Hersteller über den Großhandel in die Apotheken abzuweichen. Im übrigen, so Brauer, sei es für eine fachunkundige Person faßt unmöglich, aus den zigtausenden von Medikamenten, die in Apotheken gelagert sind, ein bestimmtes Medikament herauszufinden. In der Apotheke sei das Abtreibungsmittel deshalb weitaus sicherer vor Diebstahl als in einer Arztpraxis. Der ABDA-Vertreter ergänzte, wie bei den Betäubungsmitteln garantierten die Apotheken eine zeitnahe Versorgung der Ärzte und Patienten sowie eine lückenlose Dokumentation der Verwendung.

Hanna Staud-Hupke von pro familia legta dar, die Situation in der Bundesrepublik sei nur bedingt vergleichbar mit der in Frankreich, da in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche hauptsächlich ambulant vorgenommen würden. Deswegen sei es notwendig, daß der behandelnde Arzt das Abtreibungsmedikament in ausreichendem Maße vorrätig habe. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Vertriebsweg lasse eine Anonymisierung der Daten zu, so daß bei sorgfältigem Umgang damit kein Mißbrauch zu erwarten sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911002
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