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114/1999
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KÜNDIGUNG VON DARLEHEN OHNE VORFÄLLIGKEITSZINSEN MÖGLICH (ANTWORT)

Bonn: (hib) vb- Für vor dem Jahre 1989 mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Kündigung der Finanzierungsdarlehen, ohne daß der Darlehensnehmer sogenannte Vorfälligkeitszinsen zahlen muß. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1081) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/876). Die Regierung schränkt jedoch ein, auf Darlehensverträge, welche vor dem 1. Januar 1987 abgeschlossen worden seien, müsse weiterhin eine Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet werden, die seit diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten ist. Diese Bestimmung räumt - im Gegensatz zur aktuellen Regelung - dem Darlehensnehmer die Kündigungsmöglichkeit nur dann ein, wenn der Zinssatz höher liegt als sechs Prozent. Wie die Regierung weiter mitteilt, ist in den Fällen, in denen das Kostenmietrecht gilt, bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten und Darlehen bzw. Umschuldungen eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen. Dies könne im Einzelfall zu einer Senkung der Kostenmiete führen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911405
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