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120/1999
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PARTNERSCHAFTLICHE KOOPERATION UND EIGENANSTRENGUNG NÖTIG (ANHÖRUNG)

Bonn: (hib) en- Die zukünftige Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Schwellenländern (SL) sollte auf einer fachlichen Partnerschaft zum gegenseitigen Nutzen basieren und sich verstärkt an Länder mit hohen Eigenanstrengungen wenden. Das betonte der Vertreter des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) am Mittwoch vormittag in der Anhörung des Fachausschusses zur "Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern". Entscheidend für den EZ-Erfolg, so der Experte in seiner Stellungnahme, seien die Eigenanstrengungen der Länder. Zur Eigendynamik zählten dabei Bemühungen um Rechts-, Staats-, wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Reformen. Ein zentrales Kriterium für den Erfolg der Entwicklungspolitik sei darüber hinaus die Signifikanz. Diese umfasse Aspekte wie strategische Relevanz von Maßnahmen, zum Beispiel Beiträge zur Systemintegration und Strukturbildung, Breitenwirksamkeit unter ökonomischen oder sozialen Gesichtspunkten sowie Nachhaltigkeit.

Der Sachverständige der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) sah vor allem in den Steuergesetzen, der Korruption und der Rechtsunsicherheit in den Schwellenländern die größten Investitionshemmnisse. All dies seien Bereiche, in denen primär Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) helfen könnten. Mit Blick auf die externen Rahmenbedingungen schlug er vorrangig eine Öffnung der Märkte der Industrieländer für die SL - insbesondere im Bereich von Landwirtschaft und Leichtindustrie - vor. Je stärker die Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Marktwirtschaft in den SL realisiert seien, um so besser seien in der Regel die Investitionsbedingungen für private Investoren. Nach der Definition von Schwellenländern gefragt, legte der Experte dar, die DEG verstehe darunter Entwicklungsländer mit wirtschaftlich fortschrittlichen Regionen oder Sektoren. Typischerweise wiesen diese Länder ein "vertretbares Länderrisiko" auf, das heißt Investitionsbedingungen, die ausländische Privatinvestitionen erlaubten, in der Regel aber einer Mitfinanzierung durch die DEG erforderten. Zur Aufgabenteilung zwischen EZ und Eigenverantwortung des Schwellenlandes bei der Armutsbekämpfung befragt, legte er dar, die Regierung des betreffenden SL müsse und könne die Aufgabe der direkten Armutsbekämpfung zunehmend selbst übernehmen.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme erläutert, die Armutsbekämpfung stehe zunächst in der Eigenverantwortung der betroffenen Länder. Die Entwicklungszusammenarbeit sei hier im wesentlichen komplementär. Mit einer Konzentration der EZ auf strukturelle Armutsbekämpfung müsse sie reformbereite Länder darin unterstützen, die auf die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes zurückzuführenden Ursachen für Armut zu beseitigen. Dabei gelte es die Teilhabe der armen Bevölkerungsgruppen an der wirtschaftlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu erhöhen. Von den Experten allgemein anerkannt wurde die steigende Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen (NGO). Für private Investoren und Institutionen, aber auch für multilaterale Entwicklungsorganisationen stellten Informationen von NGOs einen wichtigen Faktor in der Beurteilung von Investitionsklima und Länderrisiken dar. Der Experte der Friedrich-Ebert-Stiftung legte dar, die Unterfütterung der EZ durch die Aktivitäten von NGOs sei gerade in der Zusammenarbeit mit Schwellenländern von besonderer Bedeutung. Zudem stellten die NGOs ein Gegengewicht zu den oft politisch und sozial einseitigen Positionen der jeweiligen Regierungen dar. Die Kooperation mit NGOs in diesen Ländern sei deshalb ein sehr wichtiger Beitrag zur Stärkung von Pluralismus, Meinungsfreiheit und Bürgerrechten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912006
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