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123/1999
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REGIERUNGSFRAKTIONEN WOLLEN "BANNMEILE" ABSCHAFFEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) bn- Die Begriffe "Bannmeile" und "Bannkreis" sollen nach dem Umzug von Bundestag und Bundesrat nach Berlin nicht weiter verwandt werden. Der Bannkreis in Bonn werde bis zum Umzug des Bundesrates nach Berlin aufrecht erhalten und "danach abgeschafft". Das sieht ein Gesetzentwurf ( 14/1147) der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur "Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes" vor. Danach soll der Schutz der Tätigkeit von Bundestag und Bundesrat vor von Versammlungen ausgehenden Störungen künftig durch ein Gesetz über "befriedete Bezirke" für Verfassungsorgane des Bundes sichergestellt werden. Der um das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestehende Bannkreis werde ebenfalls durch einen befriedeten Bezirk abgelöst.

In der Begründung heißt es, es gehe nicht darum, Bürger aus dem Umfeld von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht zu "verbannen". Insofern sei der Umfang der sogenannten Bannkreise und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes auf das aus "heutiger Sicht zur Erfüllung des Schutzzweckes unbedingt Notwendige" zu begrenzen, so die Regierungsfraktionen. Die Abgeordneten beziehen sich dabei ausdrücklich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 22. Dezember 1993, Darin werde zwar von der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit von Bannkreisen ausgegangen, aber auch klargestellt, "daß bei Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten insbesondere der Schutzzweck von Bannkreisen beachtet werden muß und Ausnahmen zu erteilen sind, wenn dieser nicht gefährdet ist". Für Bundestag und Bundesrat besteht nach Auffassung der Regierungsfraktionen ein Schutzbedürfnis vor allem in Sitzungszeiten. In sitzungsfreier Zeit sei dieses jedoch nicht in jedem Fall, sondern nur in der Regel auszuschließen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912302
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