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125/1999
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FÜNF DONAU-BRÜCKEN IN JUGOSLAWIEN ZERSTÖRT (ANTWORT)

Bonn: (hib) vt- In der Bundesrepublik Jugoslawien sind von sieben Brücken über die Donau fünf zerstört und eine beschädigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1140) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1064) mit. Ihr liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen bei der Bekämpfung von Donaubrücken verletzt oder getötet worden sind. Derzeit sei es nicht möglich, die finanziellen und ökonomischen Folgen der Beschädigung der Donaubrücken abzuschätzen. Aus bisherigen Äußerungen Betroffener sei festzustellen, daß der Warentransport durch Umladen von Schiff auf Bahn oder Lkw oder durch Umwege über das Mittelmeer verteuert wird und das Überschreiten der Liefertermine zu Verzugsschäden führt. Eine längerfristige ökonomische Schädigung der Donauschiffahrt sei bisher nicht zu befürchten. Warenströme, die sich von der Donauschiffahrt abgewendet haben, könnten zurückgewonnen werden. Die Regierung betont, daß die Zerstörung oder Beschädigung von Donaubrücken im bewaffneten Konflikt nicht völkerrechtswidrig gewesen sei. Diese Brücken seien wegen ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes und ihrer Zweckbestimmung im Zusammenhang mit militärischen Handlungen von den Streitkräften und der Spezialpolizei Jugoslawiens genutzt worden. Mit der Beschädigung oder Zerstörung dieser Brücken sei deren Operationsführung nachhaltig beeinflußt worden. Im übrigen teilt die Bundesregierung nicht den Standpunkt, daß die Zerstörung von Brücken in einer Großstadt wie Belgrad dem im Kriegsvölkerrecht verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Die NATO habe nur militärische Ziele bekämpft und dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912503
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