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136/1999
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VERWENDUNG VON ANTIBIOTIKA BEI DER TIERMAST ÜBERPRÜFEN

Bonn: (hib) pt- Für eine Überprüfung der Verwendung von Antibiotika als Masthilfe in der Massentierhaltung hat sich der Petitionsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am Mittwoch vormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe sowohl der Bundesregierung als auch dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Der Petent hatte gefordert, wegen der "Resistenzproblematik" die Verwendung von Antibiotika bei der Massentierhaltung zu verbieten. Es könne nicht angehen, daß Menschen durch fehlerhaftes Wissen über die Resistenzgefahren auch nur andeutungsweise gefährdet werden könnten. Dies widerspreche dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Die parlamentarische Prüfung des Petitionsausschusses ergab, daß die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen in der EU einheitlich geregelt ist. Dabei sei der Gesundheitsschutz der Verbraucher dadurch sichergestellt, daß für die Zulassung der Nachweis der Unbedenklichkeit des betreffenden Zusatzstoffes unter den vorgesehenen Anwendungsbedingungen für Mensch, Tier und Umwelt zu erbringen sei. Würden nach der Zulassung eines Futtermittelstoffes neue wesentliche Erkenntnisse gefunden, die Zweifel an der Unbedenklichkeit entstehen ließen, sei eine unverzügliche Überprüfung des Stoffes vorgeschrieben. Dies könne im begründeten Einzelfall auch im nationalen Alleingang erfolgen.

Neuerdings würden besonders in der Bundesrepublik Deutschland die "immer häufiger auftretenden Resistenzprobleme" im Bereich der Humanmedizin mit dem Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in Zusammenhang gebracht, heißt es weiter. Um derartige Risiken im Bereich der Futtermittel wirksam begrenzen zu können, seien deshalb die entsprechenden zusätzlichen Regelungen in der EU nicht nur konsequent anzuwenden, sondern darüber hinaus auch das resistenzauslösende Potential antibiotischer Leistungsförderer einer sorgfältigen Untersuchung und Bewertung zuzuführen. Eine abschließende Bewertung erst möglich, wenn die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung vorliegen würden. Da dies insgesamt endgültig noch nicht restlos geklärt sei, waren die Petitionsausschußmitglieder übereinstimmend der Auffassung, daß die Eingabe in die künftigen Initiativen und Untersuchungen mit einbezogen werden solle.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913602
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