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141/1999
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RADAR- UND LASERWARNGERÄTE IN AUTOS VERBIETEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-vb) Für ein Verbot, Radar- und Laserwarngeräte in Kraftfahrzeugen mitzuführen, haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen. Die Regierungsfraktionen fordern in einem gemeinsamen Antrag ( 14/1351), bei Zuwiderhandlung gegen eine solche Vorschrift empfindliche Sanktionen zu verhängen. Die Abgeordneten erläuterten, wer ein betriebsbereites Radar- und Laserwarngerät im Auto mitführe, habe die Absicht, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten. Dies sei geeignet, die Straßenverkehrssicherheit massiv zu beeinträchtigen. Überhöhte Geschwindigkeiten, denen Radar- und Laserwarngeräte Vorschub leisteten, gefährdeten die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Da das Mitführen solcher Geräte dem ausschließlichen Zweck diene, gegen geltende Geschwindigkeitsregelungen zu verstoßen, ohne dass dies derzeit ordungsrechtliche Folgen nach sich ziehe, besteht nach Ansicht von SPD und Bündnisgrünen zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer ein Regelungsbedarf. Die bevorstehende Novellierung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sollte zum Anlaß für eine solche Verbotsregelung genommen werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914104
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