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150/1999
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ARBEITSLOSENHILFE UND SOZIALHILFE BLEIBEN GETRENNT (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Es gibt keinen Beschluss, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einem einheitlichen Leistungssystem zusammenzufassen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1347) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Diskussion über Pläne der Bundesregierung zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ( 14/1286). Laut Antwort sieht die Koalitionsvereinbarung vor, dass die Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern und Arbeitsämtern "nachhaltig verbessert werden soll", um die Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und um "überflüssige Bürokratie" abzubauen. Wie die Regierung weiter darlegt, hat sie in der gemeinsamen Sitzung des Kabinettsausschusses Neue Bundesländer und der Sächsischen Landesregierung die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zugesagt, um die Bedingungen der Sozialhilfe- und der Arbeitslosenhilfegewährung unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, wie die Integration des Empfängerkreises in Arbeitsverhältnisse effektiver als bisher unterstützt werden kann. Dabei solle auch geprüft werden, ob zur Verbesserung der Integration der arbeitslosen Bezieher von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Arbeitsverhältnisse beide Leistungen "inhaltlich aneinander angenähert" oder längerfristig in einer neuen, einheitlichen staatlichen Fürsorgeleistung zusammengeführt werden sollten.

Zu der Frage nach Modellprojekten erläutert die Bundesregierung, eine verbesserte Koordinierung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den Bereichen Beratung und Eingliederungsmaßnahmen werde in zahlreichen Kommunen beziehungsweise Landkreisen erprobt. Auch habe der "Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser" vom März 1998 zu einer zusätzlichen Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern geführt. Im Übrigen treffe es zu, dass die Bundesregierung beabsichtigt, Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe stellen, mit den Bundesländern zu erörtern. Wie eine bessere Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ausgestaltet werden könne, könne nur verläßlich beantwortet werden, wenn es regional begrenzte Modellversuche gebe. Über die nähere Ausgestaltung der Modellversuche werde noch zu entscheiden sein, erklärt die Regierung. Brandenburg, Hamburg, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein haben den Angaben zufolge ihr Inte-resse und ihre Bereitschaft bekundet, Modellversuche durchzuführen. Von einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern erwarte sie wesentlich verbesserte Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt für den betroffenen Personenkreis, so die Regierung. Sie halte die Integration von allen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern in Arbeit für wichtig, gleichgültig ob sie Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe oder beide Leistungen nebeneinander beziehen. Zum Jahresende 1997 haben den Angaben zufolge in Deutschland 290.566 Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen gleichzeitig Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung erhalten. Die Empfänger von Arbeitslosenhilfe würden nicht gesondert ausgewiesen, heißt es weiter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915002
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