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151/1999
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TROTZ REFORMEN WEITER MENSCHRECHTSVERLETZUNGEN IM IRAN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Die diesjährigen, zum ersten Mal abgehaltenen iranischen Kommunalwahlen haben gezeigt, dass die Zustimmung der iranischen Bevölkerung zum Reformkurs des Staatspräsidenten "ungebrochen" ist. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass sich dieser Reformkurs letztlich durchsetzen wird, erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/1473) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Menschenrechtssituation der Bahá'i im Iran ( 14/1367). In der Antwort verweist die Regierung auf die von ihr als Ratspräsidentschaft bei der 55. Sitzung der Menschenrechtskonferenz (MRK) der Vereinten Nationen in Genf eingebrachte Resolution der Europäischen Union zur Menschenrechtslage im Iran, die am 23. April 1999 von der MRK angenommen wurde. Nach Würdigung positiver Entwicklungen im Iran bringe die Resolution die Besorgnis der EU zum Ausdruck, dass es im Iran weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen kommt und erwähnt dabei insbesondere die hohe Zahl von Hinrichtungen, Fälle von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafen und das Fehlen eines geordneten Gerichtsverfahrens. In dieser Resolution, so die Bundesregierung weiter, äußere die EU ferner ihre Besorgnis über die Diskriminierung religiöser Minderheiten, insbesondere über die andauernde Verfolgung der Bahá'i, die sich in einigen Fällen verstärkt habe. Den Angaben zufolge hat derzeit kein Bundesland einen Abschiebestopp für iranische Flüchtlinge angeordnet, die der Glaubensgemeinschaft der Bahá'i angehören, erläutert die Regierung. Soweit ihr bekannt sei, gebe es auch keine entsprechende Initiative der Länder. Das Auswärtige Amt unterrichte die Innenbehörden regelmäßig über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Iran, insbesondere auch über die Situation der Glaubensgemeinschaft der Bahá'i. Diese Unterrichtung fließe in die Einzelfallentscheidungen ein, für die allein die Länder zuständig seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915107
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