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153/1999
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MINERALÖLSTEUER BIS 2003 UM 24 PFENNIGE ANHEBEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen den Energieverbrauch verteuern, um mit dem zusätzlichen Steueraufkommen die Rentenversicherungsbeiträge senken zu können. Ihr Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform ( 14/1524) sieht vor, die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe in den Jahren 2000 bis 2003 um jeweils 6 Pfennige je Liter anzuheben. Ab November 2001 soll die Einführung schwefelarmer und ab Januar 2003 die Einführung schwefelfreier Kraftstoffe durch eine Steuerdifferenz in Höhe von 3 Pfennigen je Liter gefördert werden. Die unterschiedlichen Steuersätze für schweres Heizöl, das zur Wärmeerzeugung (bisher 30 DM je Tonne) und zur Stromerzeugung (bisher 55 DM je Tonne) eingesetzt wird, wollen die Fraktionen auf einen einheitlichen Steuersatz von 35 DM je Tonne zusammenführen. Die Differenz resultierte aus einem Kohle-Subventionssystem, bei dem der Preisvergleich von Kohle und Öl entscheidend gewesen sei. Derzeit gehe es um den Preisvergleich von heimischer Kohle und Importkohle, so dass der Grund für die Differenzierung hinfällig geworden sei. Da schweres Heizöl praktisch nur im produzierenden Gewerbe eingesetzt werde, so die Fraktionen, wolle man die Steuer nur geringfügig erhöhen. Dafür werde auf eine Erstattungsregelung sowie auf den Spitzenausgleich nach dem Mineralölsteuergesetz verzichtet.

Den Steuersatz für Strom wollen die Abgeordneten in den Jahren 2000 bis 2003 jeweils um einen halben Pfennig pro Kilowattstunde anheben. Damit könne ein geschätztes Aufkommen von 5,1 Milliarden DM im Jahr 2000, 10,5 Milliarden DM im 2001, 15,8 Milliarden DM im 2002 und 21,2 Milliarden DM im Jahr 2003 erzielt werden. Den ermäßigten Steuersatz für Strom, der zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen oder zum Fahrbetrieb entnommen wird, beträgt 50 Prozent des Regelsatzes und soll je Stufe um einen Viertelpfennig pro Kilowattstunde erhöht werden. Entsprechend ist geplant, den ermäßigten Steuersatz für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, der 20 Prozent des Regelsatzes beträgt, um einen Zehntelpfennig pro Kilowattstunde anzuheben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915302
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