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171/1999
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DEUTSCHLAND KEIN "SICHERES DRITTLAND” (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/KER-in) Nach einem Bericht der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift” hat ein britisches Gericht im Rahmen einer Grundsatzentscheidung befunden, dass weder Deutschland noch Frankreich "sichere Drittstaaten” seien. Darauf verweist die PDS in einer Kleine Anfrage ( 14/1558), in der die Fraktion weiter darlegt, nach dem Bericht der Zeitschrift seien, so der britische Innenminister Jack Lang, mehrere hundert Asylbewerber in Großbritannien von dem Urteil betroffen. Hintergrund der Entscheidung sei, dass die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Asyl nur im Fall staatlicher Verfolgung gewährten, während in Großbritannien auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen als Asylgrund anerkannt werde. Die Bundesregierung soll deshalb erklären, welche Schlussfolgerungen sie für ihre Asylpolitik aus dem britischen Urteil zieht für die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im bundesdeutschen Asylrecht und für die laut Amsterdamer Vertrag vorgeschriebene Harmonisierung des Asylrechts auf EU-Ebene. Von Interesse ist darüber hinaus, wie viele ablehnende Asylentscheidungen in den Jahren 1990 bis 1998 ergangen sind mit der Begründung, dass keine staatliche Verfolgung vorliege, sondern eine Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917109
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