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172/1999
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Petitionsausschuss (Anhörung)

DEUTSCHE SEELEUTE AUF AUSGEFLAGGTEN SCHIFFEN BESSER ABSICHERN

Berlin: (hib/MIK-pt) Mit der steuerlichen und sozialen Situation deutscher Seeleute auf ausgeflaggten Seeschiffen hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen in einer Anhörung auseinandergesetzt. Dabei zeigte sich, dass vor allem die soziale Absicherung dieser Seeleute von den Abgeordneten für unbefriedigend gehalten wird.

In der zugrunde liegenden Eingabe wurde darauf hingewiesen, dass die betroffenen Seeleute zwar einerseits dem deutschen Einkommensteuergesetz unterliegen würden, andererseits aber sie und ihre in Deutschland lebenden Familienangehörigen völlig aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht ausgeschlossen seien. Um diese unhaltbare Situation zu ändern, forderte die Petenten vor allem, dass die deutschen Seeleute auf ausgeflaggten Seeschiffen in das deutsche Sozialversicherungsrecht und in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden sollten. Ebenso sollte ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, entsprechende Anträge selbst zu stellen. Wenn dies nicht möglich sei, forderten die Seeleute die Befreiung von der deutschen Einkommenssteuer.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister, Barbara Hendricks (SPD), wies darauf hin, dass das deutsche Steuerrecht keine Freistellungsmöglichkeiten sieht. Dies sei auch mit den Betroffenen und ihren Angehörigen erörtert worden. Diese Forderung werde von den Petenten nunmehr nicht mehr aufrecht erhalten.

Auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Ulrike Mascher (SPD) hielt die Situation für "unbefriedigend”. Sie wies darauf hin, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit versucht habe, Seeleute besser abzusichern. So könnten die Seeleute auf Antrag des Reeders in die Sozial- und Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. "Pro Jahr werden jedoch nur durchschnittlich Anträge für ein bis zwei Schiffe gestellt”, räumte sie ein. Sie und ihr Kollege vom Bundesverkehrsministerium, Lothar Ibrücker (SPD), wiesen darauf hin, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Antragspflicht negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben könnten. Ein solcher Schritt müsse deshalb "sorgfältig” abgewogen werden. Die Vertreterin des Arbeitsministeriums sagte jedoch zu, eine solche Initiative erneut in Abstimmung mit dem Parlament zu prüfen.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses wiesen darauf hin, dass die Reeder nach Ihrer Meinung auch Steuervorteile erhalten würden. Diese würden aber andererseits alle "Schlupflöcher” nutzen, um sich ihren sozialen Verpflichtungen in Deutschland zu entziehen. Eine Lösung könnte nur gefunden werden, wenn die drei Ministerien zusammenarbeiten würden und nicht jedes Ressort allein für sich versuche, das Problem zu bewältigen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9917201
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