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181/1999
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ZWANGSARBEITER ZÜGIG ENTSCHÄDIGEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung soll noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter” vorlegen. Zweck der Stiftung soll eine angemessene finanzielle Entschädigung für durch Zwangsarbeit erlittenes NS-Unrecht sein, heißt es in einem Antrag ( 14/1694) der PDS-Fraktion. Der Bundesstiftung soll nach dem Willen der Fraktion aus dem Haushalt für das Jahr 2000 ein Startkapital in Höhe von 1 Milliarde DM aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden, damit die Zahlungen an die überlebenden Opfer "unverzüglich” beginnen können. In den Bundeshaushalt sollten darüber hinaus jährlich die erforderlichen finanziellen Mittel eingestellt und weitere Quellen zur Finanzierung mit öffentlichen und privaten Mitteln eröffnet werden. Der Kreis der Begünstigten sei so zu bestimmen, dass alle ehemaligen Zwangsarbeiter anspruchsberechtigt werden, heißt es in dem Antrag. Anspruchsberechtigt sollten auch Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge sein, die Zwangsarbeit leisten mussten, ebenso Ehe- und Lebenspartner verstorbener Zwangsarbeiter, wenn die Ehe- oder Lebensgemeinschaft während der Zeit der Zwangsarbeit bestand oder begründet wurde. Zu entschädigen seien auch vor oder während der Zeit der Zwangsarbeit geborene Kinder sowie mitverschleppte Angehörige.

Eine Unterscheidung der Höhe der Entschädigung nach Herkunfts- oder jetzigen Wohnsitzländern dürfe nicht zugelassen werden, betont die Fraktion. Ebenso wenig darf nach Ansicht der PDS eine Mindestdauer der Zwangsarbeit als Voraussetzung für Zahlungen festgelegt werden. Jeder Zwangsarbeiter soll zunächst unabhängig von der Dauer der Zwangsarbeit einmalig 10.000 DM erhalten. Für jeden über ein Jahr hinaus gehenden Monat geleisteter Zwangsarbeit sollen mindestens jeweils weitere 600 DM gezahlt werden. Antrags- und Informationsstellen sollten in Deutschland und in den Herkunfts- oder Wohnsitzländern der ehemaligen Zwangsarbeiter auf Kosten der Bundesstiftung und der Stiftung deutscher Unternehmen eingerichtet werden. Ferner wollen die Abgeordneten bei der Bundesstiftung eine neue Widerspruchsstelle eingerichtet wissen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9918106
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