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192/1999
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NEUFASSUNG VON ABSCHREIBUNGSTABELLEN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-fi) Informationen zu geplanten Änderungenen bei den Tabellen zur steuerlichen Absetzung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern (AfA) erwartet die CDU/CSU. In einer Kleinen Anfrage ( 14/1746) erläutert die Fraktion, im Rahmen des vom Bundeskabinett am 23. Juni beschlossenen "Zukunftsprogramms 2000” sei vermerkt, die Sätze für solche Abschreibungen würden entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf "realitätsnahe Werte” zurückgeführt. Presseberichten zufolge solle die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vieler Wirtschaftsgüter ausgedehnt werden. Dies, so die Union, habe zur Folge, dass Absetzungen für Abnutzungen nur in einem geringeren Umfang möglich seien und damit der steuerpflichtige Gewinn erhöht werde. Im Ergebnis laufe dies auf eine schleichende Erhöhung der Einkommenssteuer bzw. der Körperschaftssteuer hinaus, argumentieren die Abgeordneten.

Die Bundesregierung soll vor diesem Hintergrund unter anderem darlegen, wie weit die Arbeiten zur Erstellung neuer Abschreibungstabellen gediehen sind und wie der weitere Zeitplan aussieht. Welche empirischen Untersuchungen von welchen Behörden diesen überarbeiteten Tabellen zugrunde liegen, ist auch von Interesse. Die Regierung soll ferner sagen, in welcher Weise die Wirtschaftsverbände in die Erarbeitung eingebunden waren. Ob es zutrifft, dass die Regierung bereits für das Haushaltsjahr 2000 mit Mehreinnahmen aus der Änderung der amtlichen AfA-Tabellen rechnet, soll ebenfalls erläutert werden. Ob damit zu rechnen ist, dass die neuen Tabellen bereits zu Beginn des nächsten Jahres angewandt werden müssen, fragen die Abgeordneten auch. Die CDU/CSU erwartet des weiteren Auskunft darüber, wie sichergestellt wird, dass Steuerpflichtigen, welche im Zeitraum zwischen dem Abschlusszeitpunkt der Veröffentlichung der Tabellen ein abnutzbares Wirtschaftsgut herstellen oder anschaffen und ihrer Kalkulation die Nutzungsdauer der alten Tabellen zugrunde gelegt haben, keine steuerlichen Nachteile entstehen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9919205
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