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249/1999
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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie/Ausschuss für Tourismus

FÖRDERKULISSE DER GEMEINSCHAFTSAUFGABE NICHT REDUZIEREN

Berlin: (hib/VOM-wi) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Bundesregierung am Mittwochvormittag einstimmig darin bestärkt, gegen die geplante Absenkung der Fördergebietskulisse der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur” (GA) von 23,4 Prozent auf 17,6 Prozent der deutschen Bevölkerung durch die Europäische Kommission vorzugehen.

Notfalls sollte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte den Ausschuss wie zuvor auch den Ausschuss für Tourismus über den Stand der Auseinandersetzungen mit der Kommission zum Inkrafttreten der neuen nationalen und EU-Förderkulisse zum Jahresbeginn 2000 unterrichtet.

Die Kommission habe im August mitgeteilt, dass die Kommission die Neuabgrenzung des Fördergebietes in den neuen Ländern genehmigt habe, die Abgrenzung des Regionalfördergebietes in Westdeutschland und Berlin dagegen Gegenstand eines förmlichen Prüfverfahrens sei.

Vor allem gehe es um den zulässigen Umfang der Fördergebiete und um einige Aspekte des Abgrenzungs- und Fördersystems. Danach verlange Brüssel, dass das Fördergebiet von 23,4 Prozent der Bevölkerung, die der Bund-Länder-Planungsausschuss der GA auf der Basis einer ursprünglichen Berechnung der Kommission zugrunde gelegt hatte, auf 17,6 Prozent reduziert wird.

Die Kommission habe nicht dazu bewogen werden können, so das Ministerium, ihre Position zu verändern. Sie sei lediglich bereit, 17,6 Prozent zu genehmigen. Bedingung dafür sei aber, dass Deutschland die Entscheidung der Kommission in nationales Recht umsetzt und genehmigungsbedürftige Regionalbeihilfen nur im reduzierten Fördergebiet gewährt werden.

Für Deutschland komme eine Rücknahme des Planungsausschuss-Beschlusses nicht in Betracht, um die Option für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof aufrechtzuerhalten. Die Europäische Kommission wolle ihre Entscheidung am 9. Februar treffen.

Die Möglichkeit einer Klage will die Bundesregierung nach Angaben des Ministeriums "seriös prüfen und mit den Ländern abstimmen”. Die CDU/CSU-Fraktion betonte, damit handele die Kommission gegen den erklärten Willen der Bundesregierung und aller Länder.

Dies habe mit dem Grundsatz der Subsidiarität nichts zu tun. Im Tourismusausschuss hatte die SPD betont, auch für die strittigen 5,8 Prozent der Bevölkerung sollte Rechtssicherheit hergestellt werden. Deshalb sei so bald wie möglich eine klare Lösung erforderlich.

Ein Klageverfahren könne etwa drei Jahre dauern, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Mit Mitteln der GA werden die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie gewerbliche Investitionen in benachteiligten Regionen gefördert.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924901
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