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251/1999
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Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)

"WO STIFTUNG DRAUF STEHT, SOLLTE AUCH STIFTUNG DRIN SEIN”

Berlin: (hib/WOL-ku) Die Gemeinnützigkeit von Stiftungen betonte Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, am Mittwoch als Dritter von neun geladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses zum "Stiftungsrecht”.

"Wo Stiftung drauf steht, sollte auch Stiftung drin sein”, so Zimmermann. Angesichts des Rückgangs öffentlicher Fördermittel sei eine planbare Finanzierungskultur im Rahmen von Stiftungen notwendig, da Sponsoring als gelegentliches Finanzierungsinstrument nicht planbar sei, weil es in Abhängigkeit zu werblicher Gegenleistung stehe.

Das Instrument der Stiftungen müsse ein größeres positives Image erlangen und deutlicher als bisher zu anderen Einrichtungen und Rechtsformen abgegrenzt werden können. "Stiftungsmogelpackungen” der öffentlichen Hand vor dem Hintergrund einer Flucht aus dem öffentlichen Haushaltsrecht dürfe es nicht mehr geben.

Deshalb sei der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Einrichtung eines Stiftungsregisters zu unterstützen. Einvernehmen bestand für ihn mit allen Abgeordneten und Sachverständigen darüber, mit der ersten Beratung des Stiftungsrechts im Plenum werde am Donnerstag, den 16.

Dezember, ein wichtiger erster Schritt getan. An die Regierungsfraktionen wandte er sich in diesem Zusammenhang mit der Bitte, bei der Vorlage noch hinderliche Detaillösungen auszuräumen und z.B. bei der Überführung von Kunstwerken aus dem Betriebsvermögen in das Stiftungsvermögen auch die Mehrwertsteuerfrage nochmals zu prüfen.

Zur Eröffnung der Expertenrunde hatte Professor Annette Zimmer vom Institut für politische Wissenschaften betont, es gehe bei der Neuregelung des Stiftungsrechtes nicht allein um steuerliche, sondern auch gemeinnützige Aspekte, was sich in der morgigen Gesetzesvorlage, die sie als ersten Schritt sehr begrüße, leider noch nicht niederschlage.

Zimmer führte weiter aus, gemeinsam mit Volker Then von der Bertelsmann-Stiftung und Rupert Graf Strachwitz, dem Geschäftsführer und Direktor des Maecenata Instituts sei sie zu der Einschätzung gelangt, dass es sich bei der Neuregelung des Stiftungsrechtes um eine ganzheitliche Regelung handeln müsse.

Deutschland habe den geringsten Anteil an Philanthropie und gleichzeitig den höchsten Anteil an öffentlichen Fördermitteln, was verändert werden müsse.

Graf Strachwitz verlangte, die Förderung des demokratischen Bewusstseins in den Mittelpunkt eines neuen Stiftungsrechtes zu stellen. Stiftungen müssten Bestandteil der Zivilgesellschaft werden. Bislang seien Stiftungen zu sehr geprägt von Staatskontrolle.

Ein neues Stiftungsrecht, so Strachwitz, dürfe sich nicht auf steuerliche Aspekte von Philanthropie oder Staatsförderung beschränken, sondern müsse auch die Eigenerwirtschaftung von Mitteln möglich machen, was mit den jetzigen Vorgaben nicht realisierbar sei.

Die Vorlage der Regierungsfraktionen als ersten wichtigen Schritt sah auch Bernhard Freiherr von Loeffelholz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Kulturkreises der Deutschen Wirtschaft. Die Verbesserung des Stiftungsrechts sei nicht nur ein Mittel, um Künstler zu unterstützen, sondern um Kulturpolitik zu fördern.

Ein Paradigmenwechsel sei anzustreben, ein Wechsel von einer rationalen zu einer ganzheitlichen Weltsicht. Der Mensch sei nicht nur als Konsumsteigerer oder Gewinnmaximierer zu sehen, sondern auch als Gestalter.

Professor Peter Rawert, Notar, betonte, das Stiftungsrecht sei viel zu stark durch steuerliche Aspekte geprägt. Eine Veränderung und Korrektur staatlicher Förderung der Stiftungen durch eine Anhebung des bürgerlichen Anteils verringere aber auch den Einfluss von Bund und Bundesländern.

Eine Änderung des Stiftungsrechts hänge also nicht nur von der Zunahme privater und zivilrechtlicher Förderer ab, sondern habe auch den Verlust von Einfluss der Stiftungsreferenten zu berücksichtigen, deren einhelliges Votum z.

B. in Bayern gewesen sei, "eine Zivilrechtsreform geht nur über Bayerns Leiche”. Rawert weiter, Änderungen im Stiftungswesen seien nur über eine Änderung des Steuerrechtes und des Zivilrechtes zu erreichen. Eine Stiftungsreform brauche eine Zivilrechtsreform.

Christoph Mecking, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen begrüßte bei allen Kritikpunkten, die es im Detail gebe, dass es insgesamt zu einer Bewegung im Stiftungsrecht gekommen sei, was vor allem der Initiative und dem damaligen Entwurf von Professor Antje Vollmer zu danken sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9925103
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