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020/2000
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KNAPP 1,5 MILLIARDEN DM AN JÜDISCHE VERFOLGTE GEZAHLT (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Vom 1. August 1995 bis zum 30. Juni 1999 sind knapp 1,5 Milliarden DM aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte des NS-Regimes gezahlt worden, davon rund 823,6 Millionen DM als laufende Beihilfen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds ( 14/2436) hervor.

Von 105.075 Anträgen auf laufende Beihilfen seien bis Mitte 1999 45.994 positiv und 14.002 negativ beschieden worden. Der Fonds basiert auf einem zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference 1992 getroffenen Abkommen, das wiederum auf den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus dem Jahre 1990 zurückgeht.

Die von deutscher Seite bereitgestellten Mitteil kommen dem Bericht zufolge jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zu gute und werden von der Jewish Claims Conference verteilt. Unterschieden wird zwischen laufenden Beihilfen, einmaligen Beihilfen, einmaligen Überbrückungsleistungen sowie der Förderung von Alters- und Pflegeheimen.

Bis Mitte des vergangenen Jahres sind dem Bericht zufolge einmalige Beihilfen bis 5.000 DM im Umfang von 442,28 Millionen DM ausgezahlt worden. 88.456 positiven Entscheidungen stünden 34.092 negative Entscheidungen gegenüber. In 50.218 Fällen sei über den Antrag noch nicht entschieden worden.

Die überwiegende Mehrheit der Bezieher einmaliger Beihilfen lebt heute den Angaben zufolge in Israel (42.879) und den USA (40.359). An einmaligen Überbrückungsleistungen bis zu 10.000 DM seien bis Mitte 1999 rund 197,67 Millionen DM gezahlt worden. 30.851 Anträge seien befürwortet, 14.002 abgelehnt worden.

Die Zahl der geförderten Alters- und Pflegeheime gibt die Bundesregierung mit 65 an. Für sie seien bislang rund 32 Millionen DM gezahlt worden. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 33 Millionen DM seien rund 25 Millionen DM für Projekte in Israel vorgesehen.

Die übrigen Mittel in Höhe von rund 8 Millionen DM verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002001
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