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037/2000
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REGIERUNG: VORGEHEN IM BIBLIS-GENEHMIGUNGSVERFAHREN EINMALIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-um) Als derzeit einmalig hat die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2651) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2543), die Vorgehensweise zum Genehmigungsverfahren einer Veränderung des Atomkraftwerks Biblis, Block A, zum Leckageüberwachungssystem bezeichnet.

Unter Bezug auf Abstimmungen aus den Jahren 1993/94 seien die zuständigen Behörden bis Mitte Oktober 1999 so verfahren, dass dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nicht vorab Anträge des Betreibers auf eine Genehmigung der Bundesaufsicht vorzulegen seien, sondern immer erst eine begründete Entscheidungsabsicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (HMULF).

Insofern habe es für das BMU auch keinen Anlass gegeben, den Zustimmungsvorbehalt einzufordern, sondern man sei davon ausgegangen, dass das HMULF weiterhin von einem vereinbarten Vorbehalt zur Zustimmung ausgehe.

Ein Verstoß, so die Regierung, sei durch den Erlass der Genehmigung zur Veränderung des Nebenkühlsystems von Biblis im Oktober 1999 erfolgt, als das HMULF auf Nachfrage nicht bereit gewesen sei zu bestätigen, dass die übrigen von der hessischen Genehmigungsbehörde vorbereiten Genehmigungen vereinbarungsgemäß erst nach einer bundesaufsichtlichen Stellungnahme ergehen würden.

Die bundesaufsichtliche Weisung vom Ende Oktober, die den vereinbarten Zustand wieder herstellte, habe deshalb auch diese anderen Genehmigungsentwürfe für Biblis erfasst.

Die Regierung belegt die einmalige Vorgehensweise im Fall Biblis mit Änderungsgenehmigungen zu den Atomkraftwerken Grafenrheinfeld, Isar 2, Brunsbüttel, Krümmel, Stade, Grohnde, Biblis/Block A, Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim.

Derzeit lägen vier Genehmigungsentwürfe des HMULF in Sachen Biblis vor - zur Leckageüberwachung für den Betrieb einer neuen Prozessrechneranlage, zur DNB-Überwachung sowie zur Ertüchtigung und zum Betrieb der Schleuseneinrichtung. Zu diesen habe bisher noch keine Zustimmung erteilt werden können.

Die Dauer der Prüfung von Genehmigungsvorschriften, so die Regierung, sei insbesondere von der Bereitschaft der zuständigen Landesbehörde abhängig, dem BMU Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das HMULF habe die notwendigen Unterlagen nicht vollständig übermittelt.

Zur Vereinbarung des im Fall Biblis zugrunde gelegten Verfahrens gebe es, so die Regierung, allerdings keinen Wortlaut einer Übereinkunft. Vielmehr habe sich diese Praxis aufgrund des seit April 1994 bestehenden Schriftwechsels und des in den Folgejahren praktizierten Verfahrens entwickelt.

Im übrigen wären die Sicherheitsmängel des Atomkraftwerkes Biblis, Block A, seit Ende der achtziger Jahre Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen dem BMU und der hessischen Landesbehörde, wobei dem Nebenwasserkühlsystem von Biblis hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines Nuklearunfalls eine große Rolle zugekommen sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003709
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