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040/2000
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Petitionsausschuss

FÜR DIE EINFÜHRUNG EINER GESETZLICHEN MINDESTRENTE EINGESETZT

Berlin: (hib/MIK-pt) Für die Einführung einer gesetzlichen Mindestrente hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die zu Grunde liegende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Viele Menschen, so heißt es in der Eingabe, hätten aufgrund "unglücklicher Umstände" in ihrer Lebens- und Erwerbsbiographie keine hohen Rentenanwartschaften aufbauen können; sie müssten deshalb im Alter mit einer Rente auskommen, die "kein menschenwürdiges Leben" ermögliche und häufig unter dem Sozialhilfesatz liege.

Für diese Menschen gebe es keine Lobby, vielmehr seien sie von den verschiedenen Sparmaßnahmen der letzten Jahre "am stärksten betroffen", so die Petentin. Um diesen für einen Sozialstaat "beschämenden Zustand" abzuhelfen, forderte sie die Einführung einer Mindestrente, die auch im Alter ein menschenwürdiges Leben ermögliche.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) führte in seiner vom Petitionsausschuss angeforderten Stellungnahme aus, dass die Höhe der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung "grundsätzlich" nach der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und nach der Höhe der Versicherungszahlungen berechnet werde.

Anders als bei privaten Rentenversicherung enthalte die gesetzliche Rentenversicherung jedoch auch soziale Elemente. So würden teilweise auch Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt worden seien: dies seien zum Beispiel Kriegsdienstzeiten, Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Ausweitung dieser sozialen Komponente stoße aber an Grenzen, wenn dadurch die Rentenansprüche der pflichtversicherten Beitragszahler gefährdet würden. Deshalb würden die Kosten der sozialen Komponente auch zu einem "erheblichen Teil" durch den aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanzierten Bundeszuschuss gezahlt.

Weiter wies die Regierung darauf hin, dass nach den Koalitionsvereinbarungen die Bekämpfung der Armut ein Schwerpunkt der Politik der neuen Bundesregierung sei. So soll ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung entwickelt und schrittweise eingeführt werden.

Zur Zeit seien allerdings noch keine konkreten Aussagen über die künftige Ausgestaltung dieser Regelung möglich, so die Regierung. Vor diesem Hintergrund soll deshalb nach dem Willen der Mitglieder des Petitionsausschusses die Eingabe bei den weiteren Beratungen beachtet werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004001
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