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045/2000
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F.D.P. MÖCHTE DIE JURISTENAUSBILDUNG REFORMIEREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Juristenausbildung in Deutschland möchte die F.D.P. reformieren. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/2666) vorgelegt.

So sollen nach den Vorstellungen der Liberalen alle angehenden Juristen künftig einheitlich eine generell berufsqualifizierende "gediegene wissenschaftliche Grundausbildung" absolvieren.

Das Studienabschlussexamen solle dabei in die Verantwortung der Universitäten zurückgegeben werden. Dies solle auch dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen den Universitäten und den "Ranking-Ehrgeiz" zu forcieren, um dadurch "schlummernde Optimierungsressourcen" zu mobilisieren.

Im Anschluss sei für die Berufssparten Justiz, Anwaltschaft und öffentliche Verwaltung jeweils ein besonderer Vorbereitungsdienst vom Staat einzurichten.

Aufnahme darin dürfte nur noch nach Leistungskriterien möglich sein. Dieser Vorbereitungsdienst solle mit einem Staatsexamen abschließen.

Die Freien Demokraten begründen ihre Initiative damit, die gegenwärtige deutsche Juristenausbildung bestehe in ihrer Grundkonzeption seit 200 Jahren.

Sie sei entsprechend den damaligen Erfordernissen und Vorstellungen streng auf eine Tätigkeit vor Gericht zugeschnitten.

Auch für die Anwaltschaft habe die "Befähigung zum Richter" als maßgebliches Ausbildungsziel gegolten.

Der höhere Verwaltungsdienst sei dem später gefolgt. Dieser Ansatz erweise sich heute jedoch als überholt.

Deutsche Nachwuchsjuristen, so die F.D.P., seien im Vergleich mit Kollegen anderer EU-Staaten in der Regel zu alt, zu wenig handwerksicher und zu "instabil" bei wirklichen Spezialkenntnissen.

Es sei ein "Ammenmärchen" zu glauben, so die Abgeordneten weiter, dass ein Nachwuchsjurist nach seiner heutigen Ausbildung entweder ein hochqualifizierter Grundlagenbeherrscher oder ein allenthalben einsetzbarer Spezialist sei.

Vielmehr erfülle er beides im Durchschnitt nicht, so die Überzeugung der Abgeordneten.

Die Liberalen verweisen darauf, eine Ausrichtung auf die "Befähigung zum Richteramt" als definiertes Ziel der gesamten Juristenausbildung sei gänzlich unstimmig geworden, da tatsächlich nur noch weniger als zwei Prozent eines Volljuristenjahrgangs in den Richterberuf gelangten.

Lediglich drei Prozent der fertig ausgebildeten Juristen fänden zudem noch Aufnahme in die hoheitliche Verwaltung.

In der Realität gingen demgegenüber zuletzt 58 Prozent in den Anwaltsberuf. Eine moderne Juristenausbildung muss deshalb nach Überzeugung der Fraktion zum einen praxistauglich sein, also nicht nur den Richterberuf im Visier haben dürfen, sondern sich auch an den tatsächlich relevanten Betätigungsfeldern für Juristen in Industrie, Handel und traditionellen Dienstleistungen ausrichten.

Zum anderen müsse die Ausbildung die Konkurrenzfähigkeit der Absolventen gewährleisten. Drittens schließlich müsse sie soviel Flexibilität aufweisen, dass auch in Zukunft eine breite Einsetzbarkeit und Einarbeitungsfähigkeit der Juristen sichergestellt bleibe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004506
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