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047/2000
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NACH SPENDENSKANDAL PARTEIENGESETZ ÄNDERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Konsequenzen aus dem Spendenskandal innerhalb der CDU fordert die PDS. Die Fraktion hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien ( 14/2719) vorgelegt.

Diesem zufolge soll künftig die Berichtspflicht des Bundestagspräsidenten zu den Parteifinanzen erweitert und öffentlicher gemacht werden.

Unter anderem soll ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, sich der Hilfe des Bundesrechnungshofes zu bedienen.

Die PDS zielt ferner darauf, staatliche Finanzmittel, die auf Grund eines nicht vorschriftsmäßigen Rechenschaftsberichtes nicht ausgezahlt oder zurückerstattet wurden, in den Bundeshaushalt einzustellen.

Spenden von juristischen Personen sollen künftig nicht mehr statthaft sein, Spenden von natürlichen Personen auf 30.000 DM jährlich begrenzt werden.

Zudem müsse die Publikationsgrenze für solche Spenden auf 6.000 DM abgesenkt werden. Das Führen von Auslandskonten für Parteien sei nach dem Willen der PDS künftig generell zu verbieten.

Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, den Posten "sonstige Einnahmen und Ausgaben" im Rechenschaftsbericht von Parteien deutlicher als bislang offen zu legen und die Aufbewahrungsfristen für Buchführungs- und Rechnungsunterlagen auf 10 bzw. 15 Jahre heraufzusetzen.

Alle Parteien, so die Abgeordneten weiter, sollten ferner verpflichtet werden, die von ihnen beauftragten Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre zu wechseln.

Für eine Reihe von Verstößen gegen das Parteiengesetz müsse es des Weiteren künftig strafrechtliche Sanktionen geben.

Dies, so die Abgeordneten, sei nicht zuletzt auch deshalb geboten, da der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln sei, wieso Rechtsverstöße mit einer zum Teil "erheblichen kriminellen Energie" und nicht unbeachtlichen Auswirkungen ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben, während die Bürger wegen geringfügiger Vergehen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen würden.

Insofern gehe es hier auch um die Glaubwürdigkeit der Politik. Nach den Vorstellungen der PDS soll das Gesetz zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.

Damit werde Parteien und potentiellen Spendern ausreichend Zeit gegeben, sich auf die neue Lage einzustellen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004708
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