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053/2000
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1. Untersuchungsausschuss (Anhörung)

STEUERHINTERZIEHUNGSTATBESTAND IM MITTELPUNKT DES VERFAHRENS

Berlin: (hib/MAR-bn) Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung steht letztlich im Mittelpunkt des von der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem Aktenzeichen 201 Js 127135/95 geführten Ermittlungsverfahrens.

Dies teilte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Winfried Maier, in der informatorischen Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses am Donnerstagmittag mit.

Erstmals damit befasst worden sei die Staatsanwaltschaft Augsburg im Herbst 1995 in einem Ermittlungsverfahren wegen steuerlicher Angelegenheiten gegen Karlheinz Schreiber.

Es habe der Anfangsverdacht bestanden, dass Provisionen über ausländische Domizilgesellschaften geflossen seien, die so nicht versteuert wurden.

Als Ermittlungsgegenstände nannte Staatsanwalt Maier den Verkauf von Airbussen nach Kanada, den MBB-Hubschrauberverkauf nach Kanada sowie das sogenannte Bearhead-Projekt in Kanada.

Im weiteren Verlauf seien die Ermittlungen auf das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien ausgedehnt worden.

Maier skizzierte kurz den zeitlichen Ablauf des Ermittlungsverfahrens. Ein erster Haftbefehl gegen Schreiber sei am 7. Mai 1997 ergangen.

Als entscheidenden Schnitt im Verfahren bezeichnete Maier den Eingang von Unterlagen aus der Schweiz, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens erlangt worden seien. Danach habe es ziemlich schnell einschneidende Maßnahmen gegeben.

Auf Nachfrage erklärte Staatsanwalt Maier unter anderem, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen des Verdachts der Bestechlichkeit weder gegen den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, noch gegen die ehemaligen Bundesminister Gerhard Stoltenberg und Hans Dietrich Genscher oder ein anderes Mitglied der früheren Bundesregierung ermittle.

Auch laufe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg oder anderswo in Deutschland kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen Leuna/Minol.

Ebenso verneinte er die Frage nach politischer Einflussnahme. Er könne in keinem Fall feststellen, dass ein Politiker auf ihn unmittelbar Einfluss genommen hätte.

Bejaht wurde von Staatsanwaltschaft Maier die Frage, ob im anhängigen Verfahren der Abgeordnete Helmut Wieczorek als Zeuge vernommen wurde.

Maier bejahte auch, dass der Staatsanwaltschaft Augsburg ein von ihr erbetenes Protokoll zu Verhandlungen im Bundessicherheitsrat im Zusammenhang mit dem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien nicht zugänglich gemacht wurde.

Staatsanwalt Maier äußerte sich weiter zur Vollständigkeit der dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Akten sowie generell zu Verjährungsfristen, wollte aber aus ermitt-

lungstaktischen Gründen zur Frage nach der absoluten Verjährung im konkreten Fall in öffentlicher Sitzung nicht Stellung nehmen. Ebenso sollten Fragen zu den Akteninhalten in nicht öffentlicher Sitzung behandelt werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005301
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