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060/2000
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MITTELBARE BELEGUNG FÜR SOZIALWOHNUNGEN ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/RAB-vb) Die CDU/CSU will die mittelbare Belegung von Sozialmietwohnungen ermöglichen, um dem Problem "einseitiger Strukturen" in bestimmten Wohngegenden entgegenzuwirken.

Da unter anderem auch die Wohnungswirtschaft eine Erweiterung der gesetzlichen Handlungsinstrumente angeregt habe, hat die Union jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur "Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Altschuldenhilfe-Gesetzes" ( 14/2763) vorgelegt.

Ein Investor soll in Zukunft beim Bau neuer Mietwohnungen Wohnungsbauförderungsmittel erhalten, während die Mietpreis- und Belegungsbindungen aber nicht nur für die neuen Wohnungen, sondern auch für ungebundene, bereits im Besitz des Investors befindliche Mietwohnungen vereinbart werden können.

Das Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Stadtteilen mit besonderen sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen mache diesen Schritt erforderlich, so die Abgeordneten.

Im von den Parlamentariern vorgelegten Gesetzentwurf ist eine solche Möglichkeit des nachträglichen Bindungsüberganges auch für bestehende Sozialmietwohnungen vorgesehen.

Zusätzlich will die Union das Altschuldenhilfe-Gesetz dahingehend ändern, dass die mittelbare Belegung auch für Wohnungsunternehmen, die Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen, ermöglicht wird.

Zur Begründung heißt es, wegen der Bedeutung dieses Instruments bei der Bekämpfung "sozialer Brennpunkte" und zur Flankierung des Bund/Länder/Kommunen-Programms "Soziale Stadt" könne nicht mehr auf die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesinitiative zur Änderung des Wohnungsbaurechts gewartet werden, die Angaben der CDU/CSU zufolge erst im Jahre 2002 Wirkung hätte.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006001
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