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074/2000
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UNREGELMÄSSIGKEITEN BEI VISAVERGABE HATTEN KONSEQUENZEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-aw) Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Einreisesichtvermerken durch deutsche Vertretungen im Ausland haben seit 1997 in mehreren Fällen zu Konsequenzen geführt.

Beschäftigte an diesen Vertretungen seien gekündigt oder versetzt bzw. würden verschärft beobachtet, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2863) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/2733) mit.

In zwei Fällen liefen derzeit Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft. Vorausgegangen seien diesen Maßnahmen Weisungen oder Empfehlungen einer vor knapp drei Jahren vom Auswärtigen Amt eingesetzten Sonderinspektion gegen Korruption.

Diese habe bislang 29 Auslandsvertretungen überprüft und 71 in eine Überwachungsliste aufgenommen.

Wie die Regierung weiter mitteilt, sind auch weiterhin in manchen Fällen lange Warte- und Bearbeitungszeiten im Visumverfahren nicht vermeidbar.

Dies sei auf "drastische Stelleneinsparungen" seit 1993 und die damit verbundene Schwierigkeit, Personal im besonders betroffenen Auslandsvertretungen zu verstärken, zurückzuführen.

Regierungsangaben zufolge ist die Gesamtzahl der im Jahre 1999 erteilten Visa mit etwas mehr als 2,26 Millionen geringfügig zurückgegangen.

Auch die Quote der Ablehnungen (knapp 435.000) sei mit etwas mehr als 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr relativ konstant geblieben.

An den Auslandsvertretungen in Ländern mit Migrationsdruck seien hingegen weiterhin steigende Visumantragszahlen zu verzeichnen. Dies gelte beispielsweise für China, Pakistan, Thailand, Indien und die Türkei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007410
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