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094/2000
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Anhörung)

CHARTA DER EU-GRUNDRECHTE IN DIE EUROPÄISCHEN VERTRÄGE AUFNEHMEN

Berlin: (hib/BOB-eu) Die überwiegende Mehrheit von Sachverständigen aus allen Bereichen der Gesellschaft hat sich am Mittwochnachmittag dafür ausgesprochen, eine Charta der Grundrechte der EU in die Europäischen Verträge aufzunehmen.

Sollte der Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende des Jahres in Nizza als Alternative lediglich eine Art feierliche Erklärung verabschieden, wäre dies demgegenüber ein neuer Beweis der Entfremdung zwischen den Bürgern und ihren Regierungen in Europa, so Professor Ingolf Pernice, Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität Berlin, bei einer Anhörung der EU-Ausschüsse von Bundestag und Bundesrat.

Die vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Jürgen Meyer (SPD), der auch Mitglied des Konvents zur Erarbeitung der Charta in Brüssel ist, formulierte Idee, in den EU-Mitgliedstaaten jeweils ein Referendum über die Grundrechtecharta abzuhalten, nahmen hingegen vor allem die Vertreter des Deutschen Anwaltvereins und des Richterbundes skeptisch auf.

Mit einer solchen Volksabstimmung, so Professor Hans-Jürgen Hellwig vom Anwaltverein, sei auch das Risiko des Scheiterns, beispielsweise in England, verbunden.

Zudem entwerte eine geringe Beteiligung, etwa von nur einem Fünftel der Wahlberechtigten, die Charta von vornherein, so auch Wilhelm Tappert vom Richterbund.

Nahezu durchgehend befürworteten die Sachverständigen es hingegen, auch ein individuelles Klagerecht vorzusehen.

Ulrich Dammann von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder regte darüber hinaus an, auch das Recht vorzusehen, den Europäischen Datenschutzbeauftragten anzurufen.

Nach Ansicht von Marc Fischbach, Richter am Europäischen Gerichtshof und Vertreter des Europarates bei der Anhörung, sollte die Grundrechtecharta für den gesamten Tätigkeitsbereich der EU-Institutionen gelten.

Er warnte gleichzeitig davor, durch eine Vielzahl paralleler Beschwerdemöglichkeiten in Europa den Bürger zu verunsichern.

Angesichts der Tatsache, dass mit dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zwei Judikativen bestünden, müsse unbedingt die Gefahr doppelter Grundrechtsstandards vermieden werden.

Als geeignetstes Mittel, dieses Problem zu lösen, regte Fischbach den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention an.

Dadurch könnten Lücken im Rechtsschutz geschlossen werden und dem EUGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in ein fruchtbares Kooperationsverhältnis treten. Ähnlich argumentierte auch Barbara Lochbihler von amnesty international.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0009402
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