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109/2000
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HIV KANN AUSSCHLUSSGRUND FÜR TRANSPLANTATION SEIN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-ge) Die Auffassung der Bundesärztekammer, die gemäß dem derzeitigen medizinischen Kenntnisstand einer HIV-Infektion als Grund dafür ansieht, nicht in eine Warteliste für Organtransplantationen aufgenommen zu werden, hält die Bundesregierung für "nachvollziehbar".

Wie sie in ihrer Antwort ( 14/3155) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3028) dazu erläutert, gehe es primär um den Schutz des HIV-infizierten Patienten selbst.

Dessen Krankheitsverlauf würde durch die wegen der Übertragung eines fremden Organs unausweichlich notwendige Unterdrückung einer Reaktion des Immunsystems negativ beeinflusst.

Dies, so die Regierung weiter, dürfte zudem die Erfolgsaussicht der Transplantation in Frage stellen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in den Richtlinien der Bundesärztekammer für die Wartelisten darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung der sogenannten Kontraindikation für eine Transplantation stets der körperliche und seelische Gesamtzustand des Patienten gewürdigt und eingeschätzt werden soll.

Unter Kontraindikation ist der Umstand zu verstehen, welcher die Anwendung einer an sich zweckmäßigen oder notwendigen ärztlichen Maßnahme verbietet.

Zudem, so die Regierung weiter, gelte für alle einschlägigen Wartelisten, dass im Rahmen eines Heilversuchs bzw. für eine klinische Studie nach Beratung durch eine Ethikkommission von den Richtlinien abgewichen werden kann, sofern unter dem Aspekt des medizinischen Fortschritts Anhaltspunkte für den Erfolg einer solchen Maßnahme vorhanden seien.

Insofern bedeuteten die Richtlinien keine starre Regelung und somit auch keinen generellen, also in jedem Einzelfall gültigen Ausschluss von HIV-Infizierten von einer Transplantation.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010907
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