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139/2000
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FINANZIELLE RISIKEN BEI HERMES-BÜRGSCHAFTEN BERÜCKSICHTIGT (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-wi) Als Kriterien bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften für Atomkraftwerksprojekte führt die Bundesregierung die Förderungswürdigkeit und das finanzielle Risiko neben gesamtwirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Belangen an.

Dies geht aus einer Antwort ( 14/3410) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/3211) hervor. Das Hermes-Instrumentarium werde gegenwärtig, in Abstimmung mit den Zielen der sieben führenden Industrienationen (G 7), der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), unter ökologischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten fortentwickelt, heißt es weiter.

Die Fraktion bezog sich auf Angaben eines interministeriellen Ausschusses, denen zufolge staatliche Hermes-Bürgschaften für bestimmte Atomkraftwerksprojekte im Ausland bewilligt werden sollen.

Nach Darstellung der Christdemokraten liegen über die Zahl der Anträge widersprüchliche Angaben vor. Es bleibe unklar, über welche Anträge abschließend entschieden worden sei.

Auf Nachfrage, warum das Atomkraftwerk (AKW) Lianyungang mit öffentlichen Mitteln gefördert würde, erklärt die Regierung der noch im Bau befindliche Reaktor russischer Bauart solle zur Erhöhung der nuklearen Sicherheit mit qualitativ hochwertiger deutscher Sicherheitstechnik ausgerüstet werden.

Eine militärische Verwendungsmöglichkeit sei bei den gedeckten Lieferungen nicht erkennbar. Für ein AKW vom Typ Tschernobyl in Ignalia/Litauen sei eine Hermes-Deckungszusage auf eine Lieferung einer Zementierungsanlage für flüssige radioaktive Abfälle mit einem höheren Auftragswert verlängert worden.

Auch im Atomkraftwerk Atucha I in Argentinien sei der Auftragswert erhöht und die Deckungszusage für dringend erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen genehmigt worden.

Die Hermes-Bürgschaft werde hier schon seit Anfang der siebziger Jahre gewährt. Für Zulieferungen an AKW in Russland, der Ukraine und Kasachstan seien aufgrund der finanziellen Risikolage keine Bürgschaften übernommen worden.

Die Deckungszusagen für drei Atomkraftsprojekte seien jedoch kein Grund, die Atomausstiegspolitik der Bundesregierung grundsätzlich zu überdenken, heißt es abschließend.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013906
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