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181/2000
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EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF/ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-re) Gleichgeschlechtlichen Paaren soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen deshalb ein eigenständiges familienrechtliches Institut, die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare, schaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf ( 14/3751) vorgelegt.

Damit soll nach dem Willen der Initiatoren ein gesicherter Rechtsrahmen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben der Betroffenen geschaffen und deren gleichgeschlechtliche Identität einbezogen werden.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt den Angaben zufolge, dass die Ehe als Vereinigung von Mann und Frau unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, und unterscheide daher zwischen der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Ehe.

Nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen soll die Eingetragene Lebenspartnerschaft festlegen, dass beide Partner füreinander einstehen und dass ihnen aus der gegenseitigen Verantwortung verbindliche Rechte und Pflichten erwachsen.

Das neue familienrechtliche Institut verpflichte die Lebenspartner zu Fürsorge, Unterstützung und grundsätzlich angemessenem Unterhalt.

Beide Partner seien künftig gesetzlich verpflichtet, so heißt es weiter, vor der Begründung der Lebenspartnerschaft eine Erklärung über den Vermögensstand abzugeben.

Den Lebenspartnern werde außerdem ein gesetzliches Erbrecht eingeräumt. Zudem werde die "enge, auch emotionale Verbundenheit" der Partner von der Gemeinschaft anerkannt und durch Zeugnisverweigerungsrechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren flankiert.

Bringe ein Lebenspartner ein eigenes Kind in die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit, so soll nach Auffassung von SPD und B90/Grüne der andere Lebenspartner ein sogenanntes "kleines Sorgerecht" erhalten.

Die Eingetragene Lebenspartnerschaft soll ferner im Steuerrecht Berücksichtigung finden. So ist beabsichtigt, eine Individualbesteuerung unter Rücksicht auf Unterhaltsverpflichtungen durch einen Unterhaltsabzugsbetrag in Höhe von 40.000 DM in Anlehnung an das Realsplitting bei Ehegatten einzuführen.

Des weiteren sollen künftig bei der Prüfung der Bedürftigkeit in der Sozialhilfe, Ausbildungsförderung und beim Wohngeld Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners mit eingezogen werden.

Dafür würden Lebenspartner im Leistungsrecht entsprechend berücksichtigt, erläutern die Abgeordneten. Im Ausländerrecht soll künftig geregelt werden, dass die Lebenspartner in die Vorschriften über den Familiennachzug einbezogen werden.

So bestünde in den Fällen des Zuzugs zu einem deutschen Partner regelmäßig ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung.

Auch die wesentlichen beamtenrechtlichen Regelungen seien für Lebenspartner für sinngemäß anwendbar erklärt worden.

Für den Fall des Scheiterns eines solchen gemeinsamen Lebensplanes werden laut Entwurf zudem Härten gemildert und staatliche Hilfe bei der Auseinandersetzung gewährt.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen erwarten zudem, dass die Bundesregierung für die Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rahmen der Rentenreform eine Regelung für den Hinterbliebenenfall vorsieht.

Die Koalitionsfraktionen erläutern dazu in einem Antrag ( 14/3792), bei der Regelung der Rechtsfolgen im Gesetzentwurf sei dieses Thema im Hinblick auf die derzeit laufenden Arbeiten zur Rentenreform vorerst ausgeklammert worden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018106
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