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187/2000
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ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT DER EU VERBESSERN HELFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-ez) Die Bundesregierung soll sich nach Worten der CDU/CSU für schlankere administrative Verfahren, kürzere Entscheidungswege und eine höhere Flexibilität der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union einsetzen.

Dies fordert die Fraktion in einem Antrag ( 14/3771). Die Regierung müsse sich zudem dafür stark machen, dass die EU-Entwicklungszusammenarbeit mit den Aktivitäten der 15 Mitgliedstaaten auf diesem Sektor sowie anderen bi- und multilateralen Gebern besser koordiniert wird.

Die zahlreichen Rechtsgrundlagen und Instrumente seien zu einem einheitlichen konsistenten Kooperationskonzept zusammenzuführen, so die Abgeordneten.

Die Union setzt sich ferner dafür ein, wesentliche Bestandteile des Anfang Juni dieses Jahres von den 15 EU-Staaten und 71 Ländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP) unterzeichnete Lomé-Nachfolgeabkommens zu überwachen.

Insbesondere bei Verstößen gegen die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze sowie die Rechtsstaatlichkeit seien die in der Übereinkunft vorgesehenen Konsultations- und Sanktionsmöglichkeiten konsequent zu nutzen.

Die EU dürfe nicht nur den Sonderfall extremer Korruption innerhalb eines Vertragsstaates zum Anlass nehmen, Sanktionen wegen Verstoßes gegen das Prinzip der verantwortungsvollen Regierungsführung (Good Governance) zu verhängen.

Nach Ansicht der Abgeordneten müssen auch andere Verstöße gegen dieses Prinzip wie beispielsweise überzogene Militärausgaben sanktioniert werden können.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018703
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