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193/2000
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KEINE KURZFRISTIGE LOHNANPASSUNG AN WESTDEUTSCHES NIVEAU (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Eine kurzfristige vollständige Anpassung der Löhne und Gehälter in den ostdeutschen Ländern an westdeutsches Niveau wird weder für den öffentlichen Dienst noch für die gewerbliche Wirtschaft möglich sein.

Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3889) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/3717).

Den Angaben zufolge wird der bisherige Bemessungssatz im öffentlichen Dienst von 86,5 Prozent bis einschließlich 2002 in drei Schritten auf 90 Prozent angehoben.

Vorab- bzw. Sonderregelungen für Beamte seien nicht vorgesehen. Die Regierung erklärt außerdem, sie werde als Äußerungsberechtigte in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit unterschiedlicher besoldungsrechtlicher Regelungen inhaltlich Stellung nehmen, sobald ihr dazu Gelegenheit gegeben werde.

Dies sei bisher nicht geschehen. Im Weiteren teile sie nicht die Auffassung, die Ostbezahlung für Beamte sei verfassungswidrig.

Ein von der Fraktion angeführter entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden habe zudem keine unmittelbare Rechtswirkung.

Im Übrigen habe das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausdrücklich bestätigt, den Besoldungsregelungen für die neuen Länder stünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0019302
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