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207/2000
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STEUER AUF SANIERUNGSGEWINNE BRINGT MAXIMAL 50 MILLIONEN DM (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-fi) Nach "grober Schätzung" dürften die Steuermehreinnahmen auf Grund des Wegfalls der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen jährlich höchstens 50 Millionen DM betragen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3970) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3882) mit.

Die Fraktion hatte betont, durch die Streichung der Steuerfreiheit im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform sei eine Rechtsunsicherheit entstanden, die das Bestehen von Unternehmen gefährde.

Diese Vermutung weist die Bundesregierung in ihrer Antwort jedoch zurück. Die frühere Regelung habe dazu geführt, dass steuerlich wirksame Verluste trotz des Sanierungsgewinns erhalten blieben und eine Verrechnung mit vorhandenen Verlusten wegen der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns nicht stattgefunden habe.

Auch nach dem Wegfall der Vorschrift werde ein Unternehmen, das die Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit erfüllt, regelmäßig über hohe Verluste verfügen, so dass ein Bilanzgewinn und damit die Entstehung der Steuerschuld in der Regel nicht zu erwarten sei.

Etwas anderes gelte nur dort, wo das Unternehmen nicht mehr über Verlustvorträge verfüge. In diesem Fall dürfe aber davon ausgegangen werden, dass sich die Verluste ausgewirkt haben, was wiederum die Besteuerung des Sanierungsgewinns rechtfertigen würde.

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung daher nicht.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0020708
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