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223/2000
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Petitionsausschuss

DIE EINFÜHRUNG EINER ENTFERNUNGSPAUSCHALE PRÜFEN

Berlin: (hib/MIK-pt) Die Streichung der Kilometerpauschale und die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale soll von der Bundesregierung erneut geprüft werden.

Deshalb hat der Petitionsausschuss am Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der PDS-Fraktion beschlossen, die entsprechende Eingabe dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Die CDU/CSU-Fraktion und die F.D.P. wollten die Petition abschließen.

In der Eingabe wurde unter anderem von einer Umweltorganisation kritisiert, dass bei der bisher bestehenden Kilometerpauschale die Nutzer des Umweltverbundes (öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Fußgänger) benachteiligt würden.

Die Pauschale unterstütze eine sozial ungerechte Verteilung und ziehe "hohe unproduktive Steuerausfälle" nach sich.

Der motorisierte Berufsverkehr werde steuerlich "massiv" gegenüber anderen Verkehrsmitteln bevorzugt. Autofahrende Pendler könnten je nach Art des Fahrzeugtyps ihre Kosten für den Pkw fast vollständig durch die Einkommensteuerminderung decken.

Nutznießer der Kilometerpauschale seien vor allem Steuerpflichtige, die über ein mittleres bis hohes Einkommen verfügen würden.

Personen aus niedrigeren Einkommensgruppen hätten häufig kein Auto für die Fahrt zur Berufsstätte zur Verfügung und kämen deshalb nicht in den Genuss der Kilometerpauschale.

Alles in allem gehe die einseitige Bevorzugung eines Teils der Pendler zu Lasten der Allgemeinheit, diene nicht der sozialen Gerechtigkeit und sei aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll, heißt es.

Deshalb forderten die Petenten die Einführung einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale von 20 Pfennig je Kilometer. Dadurch würde der Durchschnittspendler nur mit 1,20 DM pro Tag mehr belastet.

In der vom Petitionsausschuss angeforderten Stellungnahme widersprach das BMF der Ansicht, dass die Autofahrer gegenüber den Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel besser gestellt seien.

Es bezweifelte ferner, dass die vorgeschlagene Entfernungspauschale von 20 Pfennig je Kilometer einen nachhaltigen Umsteigeffekt auf öffentliche Verkehrsmittel bewirke.

Demgegenüber unterstütze das BMU das Vorhaben. Es verweist allerdings auf den Gesamtrahmen, in dem eine solche Maßnahme zu sehen sei: Ökologisch zielführend sei eine moderate, aber langfristig vorhersehbare Steigerung der Mineralölsteuer, wie sie bereits im Rahmen der ökologischen Steuerreform beschlossen sei und bis zum Jahr 2003 umgesetzt werde.

Die damit bewirkten ökologischen Effekte könnten durch eine entsprechende Entfernungspauschale noch gesteigert werden.

Es müsse ein am Leitbild einer ökologisch orientierten Verkehrspolitik ausgerichtetes Maßnahmenbündel umgesetzt werden, das auf dem Prinzip der Verkehrsvermeidung, der Verlagerung des Verkehrs und der Nutzung effizienter Technologien basiere.

Aus diesen Gründen hielt die Mehrheit des Ausschusses es für notwendig, dass die Petition in die Überlegungen der Regierung mit einbezogen wird.

Der Sprecher der SPD-Fraktion hielt die Eingabe für "zielgerichtet und vernünftig". Die CDU/CSU kritisierte, dass schon die derzeitige Entwicklung die ländlichen Gebiete gegenüber den Städten benachteilige.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022301
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