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253/2000
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ZUGANG ZU LEBENSLANGEM LERNEN ERLEICHTERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/KAB-bf) Den Zugang zu "lebenslangem Lernen" zu erleichtern und die Zahl der Nachwuchsfachkräfte und Selbstständigen zu erhöhen, fordert die CDU/CSU.

Sie hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ( 14/4250) vorgelegt.

Nach Ansicht der Union besteht ein deutlicher Bedarf an einer Förderung durch dieses Gesetz. Bisher seien jedoch noch zu wenige Förderungsfähige erreicht worden.

Um dies zu ändern, müssten die Fördermittel erhöht, der Förderrahmen geöffnet und die Rahmenbedingungen optimiert werden.

Dies würde nach Angaben der Union eine Zusatzbelastung von etwa 150 bis 165 Millionen DM für Bund und Länder bedeuten. Davon entfielen zwischen 35 und 40 Millionen DM auf die Länder und zwischen 115 und 120 Millionen DM auf den Bund.

Durch eine Erhöhung der Fördermittel im Bereich der beruflichen Bildung werde die Wettbewerbsfähigkeit und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung im Vergleich zur akademischen erhalten.

Weitere Anreize für junge Menschen, sich für eine berufliche Bildung zu entscheiden, würden geschaffen.

Auch müssten, um stärkere Anreize zur Unternehmensgründung zu schaffen, die sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für den Erlass des Darlehens erleichtert und der Erlassbetrag erhöht werden.

Dem Entwurf der CDU/CSU zufolge soll das auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen zu 100 Prozent erlassen werden.

Dies müsse auch gelten, wenn die Existenzgründung vor der Abschlussprüfung erfolgte. Die Frist, innerhalb der der Antragsteller zwei Arbeitnehmer für vier Monate beschäftigen muss, sollte nach Meinung der Fraktion auf zwei Jahre erhöht werden.

Weiterhin schlägt die Union vor, das Verfahren zu vereinfachen, da der hohe Verwaltungsaufwand vielfach von einer Antragstellung abgehalten habe.

So sollten das Verfahren von zwei auf eine Stufe gekürzt, der Bewilligungszeitraum von derzeit zwölf Monaten auf die Dauer der gesamten Fortbildung erhöht und die Vermögensanrechnungen gestrichen werden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025307
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