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254/2000
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"FÜR AMNESTIE ZUGUNSTEN VON DDR-SPIONEN KEIN ANLASS" (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung sieht für eine Amnestie zu Gunsten von Spionen der Auslandsnachrichtendienste der DDR keinen Anlass und beabsichtigt deshalb nicht, eine derartige Initiative zu ergreifen.

Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/4201) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/4074) mit. Die Regierung begründet ihre Haltung damit, durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1995 sei der Kreis derjenigen ehemaligen DDR-Bürger, welche wegen einschlägiger Spionagedelikte zur Verantwortung gezogen werden könnten, erheblich verkleinert worden.

In einzelnen wohlbegründeten Ausnahmefällen könnten für Täter von DDR-Spionage Vollstreckungserleichterungen gewährt werden. Solche Überlegungen würden jedoch von Fall zu Fall in einem Gnadenverfahren zu prüfen sein.

Weiteren Angaben zufolge sind insgesamt 276 Personen wegen Spionage für die DDR verurteilt worden. Dabei habe es sich um insgesamt 253 Bundesbürger und 23 Bürger der ehemaligen DDR gehandelt.

53 Personen seien zu Freiheitsstrafen über zwei Jahre, 214 zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verurteilt worden. In acht Fällen habe es eine Geldstrafe, in einem Fall eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegeben.

Weiteren Angaben zufolge sind im Zeitraum vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Juli 1997 bei der Bundesanwaltschaft insgesamt 5.636 Verfahren wegen Spionage zu Gunsten der DDR eingeleitet worden.

Von 7.099 Beschuldigten seien 4.171 Personen Bürger der ehemaligen DDR und 2.928 Personen Bundesbürger gewesen.

Insgesamt 2.159 Verfahren gegen Bundesbürger beim Generalbundesanwalt und den Staatsanwaltschaften der Länder seien gemäß der Strafprozessordnung eingestellt worden.

Bei Verfahren gegen Bürger der ehemaligen DDR sei dies in 3.745 Fällen der Fall gewesen. Zu Anklagen gegen Bundesbürger sei es in 388, gegen ehemalige DDR-Bürger in 78 Fällen gekommen.

Bei der Bundesanwaltschaft so die Regierung weiter, seien alle vor dem 31. Juli 1997 erhobenen Anklagen erledigt.

Nach diesem Zeitpunkt seien noch sieben Bundesbürger zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Offizier des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) habe wegen versuchter Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren erhalten, nach dem die zuvor erfolgte Verurteilung wegen Spionage aufgehoben worden sei.

Über die Erledigung der nach dem genannten Zeitpunkt in den Ländern noch offenen Anklagen sei dem Register der Bundesanwaltschaft nichts zu entnehmen.

Die Regierung macht außerdem darauf aufmerksam, auch wenn das Vergehen der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen Nachrichtendienst der DDR verjährt sei, so gelte dies nicht für Landesverrat.

Deshalb sei noch mit einschlägigen Strafverfahren zu rechnen. Die Auswertung der Datenbank SIRA des MfS habe zur Einleitung von 20 Ermittlungsverfahren in dieser Hinsicht geführt. In einem Fall sei Anklage erhoben worden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025406
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