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263/2000
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Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

ANTRAG ZU KINDERSOLDATEN IM INTERESSE EINES GEMEINSAMEN VOTUMS VERTAGT

Berlin: (hib/WOL-ez) Vertagt hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten ( 14/2243) und den von der Union dazu vorgelegten Änderungsantrag, in den viele Positionen der SPD-Fraktion aufgenommen worden waren.

Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion hatten zuvor zum Ausdruck gebracht, mit der Aufnahme verschiedener mit der SPD abgestimmter Punkte ein einvernehmliches Votum des Ausschusses "in dieser wichtigen Sache" erzielen zu wollen.

Dies wurde von der SPD zunächst mit der Begründung abgelehnt, ihr sei unverständlich, dass die Union in ihrem Änderungsantrag Positionen unterstütze, die sie am 23. Juni 1999 als Formulierungen der Regierungskoalition abgelehnt habe.

Seitens der SPD bestehe keinerlei Anlass, Positionen, denen man bereits zugestimmt habe und die von der Union seinerzeit abgelehnt wurden, noch einmal zuzustimmen.

Von Seiten der Bündnisgrünen wurde diese Haltung des Koalitionspartners bekräftigt, zugleich aber betont, man bedauere es, sich in einer Problematik, die inzwischen an Dramatik stark zugenommen habe, im Ausschuss nicht auf ein einvernehmliches Votum einigen zu können.

Die F.D.P. bekräftigte, sie werde einer Beschlussfassung in der geänderten Form des Unionsantrags zustimmen.

Sie sehe keinen Anlass, diese "sehr wichtigen Forderungen" nicht zu unterstützen. Die PDS erklärte, sie werde sich enthalten, weil sie einen Großteil der Positionen des Antrages unterstütze, aber nicht einsehe, dass lediglich mit einem Aussetzen von Entwicklungshilfeleistungen als Sanktion operiert werde, wenn Forderungen an Entwicklungsländer nicht erfüllt würden.

Hier seien schon im Vorfeld Sanktionen durch andere Instrumente, etwa im wirtschaftlichen Bereich, möglich.

Die Ausschussmitglieder einigten sich schließlich einvernehmlich auf das Votum der SPD, dass in einem Berichterstattergespräch eine abschließende Klärung stattfinden solle, um in der nächsten Ausschusssitzung gemeinsam dem veränderten Antrag der CDU/CSU zustimmen zu können.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026309
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