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286/2000
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Rechtsausschuss

LÖHNE FÜR PFLICHTARBEIT VON STRAFGEFANGENEN SOLLEN ERHÖHT WERDEN

Berlin: (hib/BOB-re) Die Löhne für Pflichtarbeit von Strafgefangenen sollen deutlich erhöht werden. Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Rechtsausschuss mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS ausgesprochen.

Das Gremium billigte gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 14/3763).

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne verwiesen darauf, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 bedürfe es bis zum Jahresende einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Neuregelung dieser Materie.

Da die Gefangenenentlohnung noch immer auf dem Stand des Jahres 1976 sei, käme der Gesetzgeber an einer deutlichen Erhöhung der Beträge nicht vorbei.

Den Angaben zufolge sollen vollbeschäftigte Gefangene künftig bei monatlich durchschnittlich 20 Arbeitstagen an Stelle von bisher etwa 215 DM pro Monat rund 660 DM erhalten.

Union, Liberale und auch die Vertreterin des Bundesrates, Sachsen-Anhalts Justizministerin Karin Schubert (SPD), übten hingegen Kritik an dem Vorhaben der Koalitionsfraktionen.

Die CDU/CSU wies daraufhin, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich zugelassen, neben einer höheren Entlohnung von Gefangenen auch sogenannte nicht-monetäre Maßnahmen ins Auge zu fassen.

Dem habe man mit einem eigenem Gesetzentwurf ( 14/4070) Rechnung getragen. Neben einer maßvollen Erhöhung des Arbeitsentgelts sollten Haftinsassen zusätzliche Urlaubstage oder ein früherer Entlassungszeitpunkt in Aussicht gestellt werden.

Die größte Oppositionsfraktion und die Landesministerin warnten übereinstimmend davor, werde der Koalitionsentwurf Gesetz, so werde die "Schere zu groß" zwischen den Gefangenen, welche Arbeit hätten, und jenen, die lediglich Taschengeldempfänger seien.

Zudem, so die Union, kämen auf die Landeshaushalte erhebliche finanzielle Belastungen zu.

Auch die F.D.P. verwies unter anderem auf die monetäre Situation der Justiz insgesamt. Dies sei mit dafür ausschlaggebend gewesen, sich für einen - mit der Initiative der Union im Wesentlichen gleichen - Gesetzentwurf des Bundesrates (14/4452) zu entscheiden.

Die F.D.P. warnte außerdem davor, ein "falsches Signal" an die Opfer von Straftaten und deren Angehörige zu senden, würde die Gefangenenentlohnung verdreifacht.

Bündnis 90/Die Grünen wiesen dieses Argument zurück. Es sei "gefährlich", die Situation der Opfer gegen das Arbeitsentgelt für Haftinsassen auszuspielen.

Die vorgesehene höhere Entlohnung sei ausdrücklich nicht dazu gedacht, die Barschaft für Einkäufe in der Strafanstalt zu erhöhen, sondern die Insassen in die Lage zu versetzen, Wiedergutmachungs- und Unterhaltspflichten genügen zu können.

Die PDS erklärte, man sehe zwar die auf die Länder zukommende finanzielle Belastung, halte aber eine spürbare Anhebung der Gefangenenentlohnung für erforderlich. Deshalb stimme man für den Gesetzentwurf der Koalition.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028602
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