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288/2000
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Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

KLAGE GEGEN DIE USA IM FALL LAGRAND UNTERSTÜTZT

Berlin: (hib/BOB-mr) Die Bundesregierung geht derzeit einem Vorwurf der USA nach, sie habe in acht Fällen gegenüber amerikanischen Staatsbürgern gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

Dies erklärte eine Regierungsvertreterin am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss. Die US-Regierung hatte ihren Vorwurf vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erhoben, der gegenwärtig über eine Klage der Bundesrepublik gegen die USA im Fall LaGrand verhandelt.

Die Bundesregierung wirft Washington unter anderem vor, seinerseits gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen zu haben, weil die deutschen Staatsbürger Karl und Walter LaGrand bei ihrer Festnahme im Jahre 1982 durch amerikanische Stellen nicht über das ihnen zustehende Recht auf konsularische Betreuung belehrt worden seien.

Zu kritisieren sei auch, dass die US-Regierung eine von der Bundesregierung erwirkte einstweilige Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Hinrichtung von Walter LaGrand bis zur Entscheidung der Hauptsache aufzuschieben, nicht beachtet habe.

Statt dessen sei das Todesurteil am selben Tag vollstreckt worden (Karl LaGrand war bereits am 24. Februar 1999 hingerichtet worden).

Im Ausschuss erläuterte die Regierungsvertreterin auf Nachfrage der F.D.P. , die amerikanische Position, die Entscheidung dazu sei Sache der Behörden des Staates Arizona gewesen, vermöge nicht zu überzeugen.

Washington habe das einschlägige Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 ratifiziert und sei deshalb dafür verantwortlich, gegenüber den Bundesstaaten auf dessen Umsetzung hinzuwirken.

Im Ausschuss fand die Position der Bundesregierung fraktionsübergreifend Unterstützung. Deutschland habe im Interesse des Völkerrechts richtig gehandelt, die Klage vor dem IGH aufrecht zu erhalten, so die Abgeordneten.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen, auch unter Berufung auf Angaben von "amnesty international", auf weitere ausländische Haftinsassen in den USA, darunter zehn zum Tode verurteilte Europäer, denen durch amerikanische Behörden das Recht auf konsularische Betreuung verweigert worden sei.

Diese Praxis sei nicht hinnehmbar und werde zurecht vor dem IGH gerügt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0028802
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