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307/2000
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Bildung und Forschung/ Gesetzentwurf

AUSBILDUNGSFÖRDERUNG SOLL VERBESSERT WERDEN

Berlin: (hib/MAR) Die Ausbildungsförderung durch eine grundlegende Reform nachhaltig zu verbessern und ihr dauerhaft eine solide Grundlage zu verschaffen, ist Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs ( 14/4731).

Dieses Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) beabsichtigt nach Angaben der Regierung eine deutliche Ausweitung des Kreises der Förderungsberechtigten, eine Entlastung der Familien mit Kindern in der Ausbildung, die Überwindung der noch bestehenden Unterschiede in der Förderung zwischen Studierenden in den alten und neuen Ländern, eine Internationalisierung der Förderung, die Vereinfachung und transparente Gestaltung des Gesetzes sowie eine Verkürzung der Studienzeiten und Senkung der Abbrecherquote.

Gleichzeitig würden, so die Regierung weiter, mit dem Entwurf die Bedarfssätze und Freibeträge bei beruflicher Ausbildung im Arbeitsförderungsrecht entsprechend angepasst und weitere Verbesserungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), soweit sie übertragbar seien, mitvollzogen.

Laut Entwurf ist eine Verringerung der Zahl der Freibeträge und eine Harmonisierung der bislang je nach Anknüpfungstatbestand in den entsprechenden BAföG-Vorschriften unterschiedlichen Regelungen geplant.

Ferner soll das Kindergeld nicht angerechnet werden. Geplant sind auch Anhebungen der absoluten Freibeträge für Einkommensbezieher.

Zudem sollen die Ehegattenfreibeträge auf einheitlich 920 DM und die Kinderfreibeträge auf einheitlich 830 DM angehoben werden. Die Bedarfssätze sollen um durchschnittlich sechs Prozent, der Förderhöchstsatz von 1.030 DM auf 1.105 DM steigen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet.

So sollte seiner Ansicht nach beispielsweise die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der in grenznaher Nachbarschaft liegenden Hochschulen hinsichtlich Ausgestaltung und Abstimmung der Studieninhalte sowie Studien- und Prüfungsordnungen ausschlaggebend sein und nicht der Ort, an dem die einzelnen Lehrveranstaltungen durchgeführt werden.

Dem widerspricht die Regierung, weil sie dadurch die Möglichkeit der Förderung von Vollstudien im Ausland eröffnet sieht.

Zustimmung findet dagegen die vom Bundesrat angeregte deutliche Erhöhung der Freibeträge vom Vermögen von 6.000 DM auf 10.000 DM für den Auszubildenden und von jeweils 2.000 DM auf 3.500 DM für den Ehegatten und die Kinder.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030704
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