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311/2000
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Finanzen/Antrag

STEUERHINTERZIEHUNG DURCH ÄNDERUNG DER ABGABENORDNUNG BEKÄMPFEN

Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion fordert die Regierung auf, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, indem der Paragraf 30a Absatz 3 der Abgabenordnung zum 1. April 2001 aufgehoben wird.

In einem Antrag ( 14/4882) heißt es, die Vorschrift besage, dass die Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung vorgenommen worden ist, anlässlich der Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht abgeschrieben werden dürfen, um die ordnungsgemäße Versteuerung nachzuprüfen.

Die Finanzämter hätten auch bisher im Einzelfall das Recht zu einer Kontrollmitteilung, wenn es einen gewichtigen Anlass gibt, heißt es in dem Antrag.

Es gebe kein Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden, das steuerrechtlich beachtenswert zu begründen sei.

Außerdem gelte die Vorschrift nur für Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung vorgenommen werde.

Andere Konten der Bank könnten dagegen geprüft werden. Die Regelung bedeute also bereits jetzt keinen wirksamen Schutz von Bankkunden vor den Finanzbehörden.

Die Aufhebung wäre ein sinnvoller Beitrag zur "Entschlackung und Klarheit" im Steuerrecht, so die PDS.

Die unbewusste oder bewusste Verschleierung von steuerlich relevanten Tatbeständen dürfe nicht geschützt werden.

Die laufenden Ermittlungen der Steuerfahndung wegen Nichtversteuerung von Kapitalerträgen zeigten, dass unter dem Schutz dieser Vorschrift Steuerhinterziehung in großem Umfang möglich sei.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031105
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