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314/2000
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Verteidigung/Antwort

GEBB-GESCHÄFTSFÜHRER-VERGÜTUNG FÜR 2001 NOCH NICHT ENDGÜLTIG VEREINBART

Berlin: (hib/BOB) Die Geschäftsführer der vom Bundesverteidigungsministerium gegründeten Agentur "Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb" (GEBB), Fugmann-Heesing und Kraushaar, erhalten nach Worten der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres "eine Vergütung, die sich in der Höhe am Gehaltsniveau der freien Wirtschaft orientiert".

Zu den Rahmenbedingungen der ab Januar kommenden Jahres zu schließenden Geschäftsführerverträge seien noch keine endgültigen Vereinbarungen getroffen worden, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/4799) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/4426) zur Rationalisierung und Privatisierung in der Bundeswehr.

Wie die Regierung weiter ausführt, würden die Mitarbeiter der GEBB von der Gesellschaft selbst eingestellt.

Die Konditionen würden individuell im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Personalbestand der GEBB ist laut Antwort "aufgabenorientiert".

Die Unternehmungsplanung sehe einen Personalaufwuchs zum Ende dieses Jahres auf 30, im Jahre 2001 auf 41 Mitarbeiter vor.

Zur Höhe der Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft heißt es weiter, eine solche werde nicht gezahlt an Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung bzw. an Personen, die zur Bundesrepublik Deutschland in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Aufsichtsratsmitglieder aus der Wirtschaft erhielten neben einer jährlichen Grundvergütung von 5.000 DM ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 DM (zuzüglich weiterer 4.500 DM bei mindestens vier Sitzungen im Jahr). Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhalte 50 Prozent zusätzlich. Auf eine Ausschreibung vor Gründung der GEBB sei verzichtet worden, da die vertragliche Beziehung des Verteidigungsministeriums zu der Gesellschaft eine sogenannte "In-House-Lösung" sei, mit der die Agentur in den Geschäftsbereich des Ministeriums eingebunden sei. Bei einer "In-House-Lösung" müsse der Bund Gesellschafter sein und über die Agentur die Kontrolle ausüben wie bei seinen eigenen Dienststellen. Die Gesellschaft dürfe zudem gegenüber dem Bund keine eigene Entscheidungsgewalt besitzen und müsse Tätigkeiten ausschließlich für den Bund ausüben. Die GEBB soll den Angaben zufolge unter anderem in den Bereichen Liegenschaften, Bekleidungswirtschaft, Flottenmanagement und Informationstechnologie tätig werden. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen würden dabei beachtet.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031405
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