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320/2000
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Finanzen/Große Anfrage

PDS WILL FAMILIENLASTENAUSGLEICH WEITERENTWICKELN

Berlin: (hib/VOM) Nach einer Reform des Familienlastenausgleichs erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Großen Anfrage ( 14/4983).

Nur ein geringer Teil der Instrumente des jetzigen Familienlastenausgleichs fördere wirklich das Zusammenleben mit Kindern, heißt es darin.

Auch knüpften viele Regelungen nicht an das Vorhandensein von Kindern, sondern an den Bestand einer Ehe an.

Die Bundesregierung soll Auskunft erteilen, wie das sozialhilfe- und das steuerrechtliche Existenzminimum auseinanderfallen und wie hoch das so genannte "sächliche Existenzminimum" ist.

Weitere Fragen beziehen sich auf den Betreuungs- und Erziehungsbedarf als Bestandteil des Existenzminimums von Kindern und auf den "Dualismus" von Kindergeld und Kinderfreibeträgen.

Auch die Förderung des Zusammenlebens mit Kindern durch Kindergeld, die Veränderung der Familienstrukturen und die Förderung einer "Lebensform" sind Gegenstand des Interesses der Fraktion.

Überwiegend erkundigen sich die Abgeordneten dabei nach statistischen Daten.

Die PDS argumentiert, es sei zu berücksichtigen sei, dass die Höhe der "sächlichen Bestandteile des Existenzminimums" auf der Grundlage eines Sozialhilfebedarfs ermittelt werde, in dem sich nur sehr begrenzt die Entwicklung der Lebenshaltungskosten niedergeschlagen habe.

So würden seit 1993 die Regelsätze nicht entsprechend der Preissteigerung, sondern auf Grund fiktiv festgesetzter Anpassungssätze fortgeschrieben.

Darüber hinaus führe das Berechnungsverfahren nicht zu einem Betrag, der in möglichst allen Fällen den existenznotwendigen Bedarf abdeckt.

Es komme zu der widersprüchlichen Situation, so die Fraktion, dass Familien mit sehr niedrigem oder ohne eigenes Einkommen einen deutlich niedrigeres Existenzminimum hätten als Familien, die über ein höheres Haushaltseinkommen verfügten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032002
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