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006/2001
Stand: 12.01.2001
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Ausländische Künstler und Sportler steuerlich entlasten

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Im Ausland ansässige Künstler und Sportler sollen bei Auftritten in Deutschland von der Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer profitieren. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5039) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4951). Die Abzugsteuer soll voraussichtlich mit Wirkung ab 2003 in einem

Schritt angepasst werden, heißt es in der Antwort. Dies sei auch der Zeitpunkt, in dem der Spitzensteuersatz auf 47 Prozent und damit erstmals deutlich unter 50 Prozent sinken werde. Mit Blick auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 2005 werde die Abzugsteuer voraussichtlich von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnisse darüber, ob und inwiefern sich die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes auf die Präsenz ausländischer Künstler und Sportler in Deutschland ausgewirkt hat und wie sich die Steuereinnahmen des Bundes aus der Besteuerung ausländischer Künstler in den letzten Jahren entwickelt haben. Der pauschale Steuerabzug war mit dem Jahressteuergesetz 1996 von 15 Prozent auf 25 Prozent angehoben worden.

Wie es in der Antwort weiter heißt, ist eine Steuerbefreiung oder ein Steuererlass für dänische Künstler bei Auftritten bei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein nur im Rahmen der geltenden Rechtslage möglich. Die Steuerpflicht eines in Dänemark ansässigen Künstlers könne nicht davon abhängig gemacht werden, für wen er seine Darbietung in Deutschland erbringt, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_006/03
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