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016/2001
Stand: 22.01.2001
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Zustimmungspflichtiger und zustimmungsfreier Teil der Rentenreform vorgelegt

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen erwarten nicht mehr die Zustimmung der Opposition zum Altersvermögensgesetz und haben entsprechende Änderungsanträge eingebracht. In der Sitzung des Arbeits- und Sozialausschusses erklärte die SPD am Montagmittag, die Rentenreform solle so geändert werden, dass ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiger und ein zustimmungsfreier Teil entstehe. Die Sozialdemokraten warten nach eigenen Angaben auf Änderungsvorschläge von CDU/CSU- und F.D.P.-Fraktion. Diese hätten den Verlauf der am Freitag vergangener Woche vom Ausschuss durchgeführten Anhörung zu den im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angestrebten Pensionsfonds zum Anlass für Kritik genommen. Alternativen zu dem Vorhaben der Regierung seien aber nicht aufgezeigt worden.

Die CDU/CSU bezeichnete die derzeit vorliegende Fassung des Altersvermögensgesetzes als "handwerklich sehr schlecht", so dass nicht zugestimmt werden könne. Zwar habe sich die Koalition in einigen Bereichen auf die Opposition zu bewegt. Dennoch sei es richtig gewesen, über den Entwurf erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens zu urteilen. Die Bündnisgrünen erläuterten, die von der Koalition in dieser Woche eingebrachten Änderungsanträge seien lediglich technischer Natur, um sich auf die Ablehnung der Opposition einzustellen. Leider habe man sich in der Frage der Förderung von Wohnimmobilien im Rahmen der privaten Altersvorsorge nicht mit der SPD auf gemeinsame Änderungsvorschläge im Sinne einer umfassenden Berücksichtigung dieser Anlageform einigen können. Dennoch sei ein erster Schritt erreicht worden, da die Immobilie in den Gesetzentwurf Eingang gefunden habe.

Die F.D.P. nannte die Reformvorschläge der Koalition "völlig unzureichend". So seien aus der Kritik der Experten an den Pensionsfonds keinerlei Schlüsse gezogen worden. Nach Auffassung der Parlamentarier ist es fragwürdig, ob diese Regelung der betrieblichen Altersvorsorge EU- und verfassungskonform ist. Die Pensionsfonds seien lediglich eine neue Art der Lebensversicherung. Dieser Bereich der Rentenreform müsse im Vermittlungsausschuss gründlich überarbeitet werden, so die Fraktion. Auch die PDS bemängelte, die Regierung habe aus dem ablehnenden Urteil

der Sachverständigen zu den Pensionsfonds keinerlei Konsequenzen gezogen. In der Frage der Förderung von Wohneigentum im Rahmen der privaten Altersvorsorge sei zwar erkennbar, dass die Koalition möglichst vielen Menschen zu einer eigenen Immobilie verhelfen wolle. Dies könne aber mit dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht werden, hieß es im Ausschuss.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_016/01
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