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020/2001
Stand: 24.01.2001
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Deutschland droht ein tägliches Bußgeld von 500.000 DM

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/WOL) Eine tägliche Bußgeld-Zahlung von 500.000 DM (275.000 Euro) droht der Bundesrepublik Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1998, wenn die EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht innerhalb kürzester Zeit und in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Dies erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Christoph Matschie (SPD), am Mittwochvormittag bei der Begrüßung der geladenen Experten und der Vertreter von Industrie und Verbänden zur öffentlichen Anhörung. Die Stellungnahme von Experten und Verbänden zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz ( 14/4599) sollte dazu beitragen, mögliche Hemmnisse bei der Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht zügig auszuräumen.

Nahezu unisono bedauerten die Rechts- und Umweltschutzexperten, dass es wegen verfassungsrechtlicher Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern keinen integrativen Ansatz in einem ersten Teil des ursprünglich vorgesehenen Umweltgesetzbuches gegeben habe. Statt dessen habe nunmehr ein sogenanntes Artikelgesetz entwickelt werden müssen, das im Hinblick auf seine Querschnittregelungen auf die unterschiedlichen Rechts- und Umsetzungsinstanzen ausgerichtet sei. Übereinstimmend äußerte die Mehrzahl der Experten, der vorgelegte Gesetzentwurf sei auch aus europäischer Sicht tragfähig und damit geeignet, durch eine rechtzeitige Verabschiedung die drohende Bußgeldzahlung zu vermeiden. Inhaltliche Kritik gab es unter anderem in der Beurteilung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Überwiegend votierten die Experten dafür, in das Gesetz die europäische Formel vom Einsatz der "besten verfügbaren Technik" einzubringen statt die bisherige deutsche Formel mit "Stand der Technik" beizubehalten.

Dagegen gingen die Stellungnahmen der Verbände weit auseinander. So kritisierte der Bund deutscher Landschaftsarchitekten, die EU-Vorgaben seien nicht erreicht worden. Er betonte, die Umweltverträglichkeitsprüfung sei kein Verhinderungs-, sondern ein Optimierungsinstrument. Auch der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mochte sich mit dem vorhandenen Artikelgesetz nur im Hinblick auf Zeitdruck und die drohende Geldbuße zufrieden geben. Dagegen führte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) an, mit dem Gesetzesentwurf würden die Kategorien von Umweltverträglichkeitsprüfungen von 24 auf 74 erhöht. Dies habe kaum zu unterschätzende wirtschaftliche Auswirkungen. Aus diesem Grunde müsse die Abfalltrennung abgelehnt werden. Auch hinsichtlich des Vorsorgerechts bestehe kein Handlungsbedarf. Im Übrigen, so der BDI-Sprecher, werde das sogenannte "Irland-Urteil" häufig fehlinterpretiert, was zu viel Arbeit, Verzögerung und einer rechtlichen Unsicherheit führe. Die Ge-

setzgebung müsse die Umsetzung unternehmerischer Leistungen berechenbar und zügig machen. Das UVP dürfe "nicht als Tarnkappe für umweltpolitische Extrawürste" genutzt werden oder dazu dienen, der ausländischen Konkurrenz Vorteile zu verschaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_020/06
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