Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes auf Eigentumsquote beziffern
Berlin: (hib/BOB) Ob sich der Ausschluss von selbstgenutztem Wohneigentum für die private Altersvorsorge im von Bundestag am 26. Januar verabschiedeten Altersvermögensgesetz auf die Eigentumsquote auswirkt, möchte die F.D.P. wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/5178) thematisieren die Liberalen außerdem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2000 zu den so genannten bestandskräftigen Mehrheitsentschlüssen bei Wohneigentümern. Danach sind, so die Fraktion weiter, Beschlüsse, welche ein Sondernutzungsrecht auf Miteigentum begründen, aus formalen Gründen nichtig, da die Wohnungseigentümer von der Nutzung ihres Miteigentums völlig ausgeschlossen würden und somit grundsätzlich eine Beschlusskompetenz fehle. Für die Freien Demokraten wurde damit eine Möglichkeit aufgegeben, das zum Teil als unbefriedigend empfundene Einstimmigkeitsprinzip in Eigentümergemeinschaften zu überwinden.
Ob die Bundesregierung mit Blick auf dieses Urteil Bedarf sieht, gesetzgeberisch tätig zu werden, ist für die Liberalen von Interesse. Sie weisen darauf hin, ein praktikabler und verlässlicher Ausgleich zwischen den Interessen der Wohnungseigentümer sei die Voraussetzung, um die Zahl der Eigentumswohnungen in den alten Bundesländern zu bewahren und in den neuen Ländern auszubauen. Auch die SPD habe dieses Thema bereits in der vergangenen Wahlperiode mit einer Großen Anfrage (13/2653) aufgegriffen.