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045/2001
Stand: 14.02.2001
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Ausländer- und fremdenfeindliche Strömungen in Deutschland kritisiert

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Ausländer- und fremdenfeindliche Strömungen in Deutschland haben nach Auffassung türkischer Parlamentarier ein "störendes Ausmaß", auch zu Lasten der rund 2,5 Millionen in der Bundesrepublik lebenden Türken oder Deutschen türkischer Herkunft angenommen. Daraus resultierende Straftaten würden mit Besorgnis registriert, erklärte eine Delegation des Untersuchungsausschusses für Menschenrechte der Großen Türkischen Nationalversammlung unter Leitung des Abgeordneten Hüseyin Akgül am Mittwochnachmittag bei einer Aussprache mit dem Menschenrechtsausschuss des Bundestages. Die deutschen Gesprächspartner erwiderten übereinstimmend, Polizei- und Justizbehörden hierzulande unternähmen alles, um rechtsextremistische Straftaten entschlossen zu bekämpfen bzw. zu unterbinden. Großer Wert werde gleichzeitig auf präventive Arbeit gelegt. Sie verwiesen außerdem auf das beim Bundesverfassungsgericht auch vom Bundestag eingeleitete Verfahren mit dem Ziel eines Verbots der NPD. Die türkischen Parlamentarier machten zudem auf Probleme ihrer Landsleute in Deutschland, etwa bei der Integration in Schulen und Kindergärten oder bei der Berufsausübung aufmerksam. Die deutschen Abgeordneten brachten ihrerseits zur Sprache, dass in der Türkei Ausländer angeblich vom Zugang zu 80 verschiedenen Berufen ausgeschlossen seien.

Von deutscher Seite auf die Situation der kurdischen Minderheit in der Türkei angesprochen, erwiderte die Delegation, es gebe in ihrem Land religiös definierte Minderheiten wie Christen und Juden. Die Kurden seien insofern keine Minderheit, sondern "Bürger erster Klasse", welche teilweise hohe Staatsämter und politische Funktionen sowie militärische Ränge bekleideten. Die Türkei hätte insofern kein Kurdenproblem, sondern ein Problem mit separatistischem Terror, unter dem sie sehr leide. Die türkischen Parlamentarier kritisierten außerdem, dass in Deutschland verbotene Organisationen wie die PKK Aufrufe zu Demonstrationen unterschreiben dürften. Ihnen wurde erwidert, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte für alle in Deutschland lebenden Menschen. Insofern seien auch politisch nicht opportun erscheinende Äußerungen zulässig. Grenzen setze allerdings das Strafrecht, etwa beim Aufruf zur Volksverhetzung.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), nahm die Unterredung außerdem zum Anlass, die Todesstrafe und die andauernde Folter in der Türkei zu kritisieren. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Bewerbung des Landes um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union und den jüngsten Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Türkei. Die türkischen Gesprächspartner erklärten dazu, es würde alles getan, um Folter zu unterbinden, da diese eine "Schande der Menschheit" sei. Zur Todesstrafe äußerten die Gäste, durch Bemühungen um einen modernisierten Strafvollzug mit neuen Formen der Resozialisierung werde angestrebt, auf das abschreckende Instrument der Todesstrafe künftig verzichten zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_045/01
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