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058/2001
Stand: 01.03.2001
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Bundesregierung will Eigenverantwortung in der Pflege stärken

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung will die Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung stärken. In einem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/5395) heißt es, die Pflegequalität solle gesichert, weiterentwickelt und geprüft werden. Außerdem sei die Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung zu verbessern. Übergreifendes Ziel müsse sein, die Rechte von Menschen in ihrer Lebenslage als Pflegebedürftige und in ihrer Eigenschaft als Verbraucher am "Markt" der ambulanten und stationären Pflege zu schützen und zu stärken. Das Gesetz sei darauf ausgerichtet, pflegebedürftigen Menschen zu helfen, trotz ihrer Abhängigkeit von fremder Hilfe weiterhin ein möglichst selbstständiges und selbstbewusstes Leben zu führen. Auch soll den Betroffenen geholfen werden, sich in den Institutionen der Pflege, vor allem im Pflegeheim, zurechtzufinden und bei ihrer Lebensgestaltung mitzuwirken.

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, seit ihrer Einführung Anfang 1995 sei die Pflegeversicherung verstärkt in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt. Das hänge nicht zuletzt damit zusammen, dass die Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit einen neuen Stellenwert in der Wahrnehmung der Bevölkerung gewonnen habe. Fast 60 Millionen Menschen zahlten heute Beiträge zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung. Im Falle der Pflegebedürftigkeit hätten die Versicherten ein Recht auf Gegenleistungen für ihre Beiträge. Damit gehe ein neues Selbstbewusstsein einher ("Verbrauchersouveränität"). Gerade von pflegebedürftigen Heimbewohnern oder ihren Angehörigen werde angesichts von Versorgungsmängeln und steigenden Preisen für die stationäre Versorgung immer häufiger die Frage nach der Angemessenheit der Heimentgelte gestellt. Anlass für diese und ähnliche Fragen seien häufig Berichte über Mängel in der Pflege. Dabei dürfe aber nicht verkannt werden, so die Bundesregierung, dass trotz der in vielen Berichten aufgezeigten Missstände die Menschen in Deutschland, die auf professionelle häusliche, teil- oder vollstationäre Hilfe durch Pflegeeinrichtungen angewiesen seien, in der Regel auf einem hohen Leistungs- und Qualitätsniveau versorgt würden. Gleichwohl müssten Qualitäts- und Versorgungsmängel soweit wie möglich vermieden werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_058/02
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