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062/2001
Stand: 07.03.2001
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Heimkehrerinitiative der Union im Ausschuss abgelehnt

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag eine Initiative der CDU/CSU abgelehnt, Heimkehrern, die nach ihrer Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft wegen ihres Wohnsitzes in der ehemaligen DDR keine Entschädigung erhalten haben, nun eine einmalige Entschädigung zu gewähren. Die Union wollte mit ihrem Gesetzentwurf ( 14/4114) eine Angleichung zwischen ost- und westdeutschen Heimkehrern erreichen.

Die Bündnisgrünen wiesen darauf hin, die Unionsfraktion wolle mit diesem Gesetz die Zustände wieder herstellen, "die ihre frühere Regierung beseitigt hat". Die SPD legte dar, man habe es sich in dieser Frage nicht leicht gemacht. Dennoch müsse klar sein, dass die 1954 in der Bundesrepublik getroffene Entscheidung, Heimkehrern eine Entschädigung auf Grund des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes zu gewähren, eine Starthilfe gewesen sei. Vor diesem Hintergrund habe man sich 50 Jahre nach Kriegsende der Argumentation der letzten unionsgeführten Regierung angeschlossen, dass Kriegsfolgerechtsgesetz nicht auf die neuen Länder zu übertragen. Man habe jedoch das Kapital der Heimkehrerstiftung auf 5 Millionen aufgestockt, um besonders in Härtefällen für Heimkehrer in den neuen Ländern tätig werden zu können. Aufgebracht zeigte sich die SPD, dass die Unionsfraktion in Kenntnis der Entscheidung ihrer eigenen Regierung den alten Menschen in der ehemaligen DDR eine Hoffnung gemacht habe, die man nicht erfüllen könne.

Die F.D.P. erklärte, sie sei zunächst sehr skeptisch gewesen, ein an sich abgeschlossenes System wieder aufzubrechen. Unter dem Aspekt des Gerechtigkeitsgedanken habe sie sich aber für eine Unterstützung der Initiative entschieden. Maßgebend sei nicht - wie von Teilen der Union angeführt - die Zwangsarbeiterentschädigung gewesen, sondern schlicht eine Angleichung der Gerechtigkeit zwischen Heimkehrern Ost und Heimkehrern West. Die Liberalen wiesen damit auf eine unterschiedliche Argumentation innerhalb der Union hin, deren Abgeordnete zum Teil die Heimkehrerentschädigung in Verbindung mit der Zwangsarbeiterentschädigung brachten, während andere Unionsabgeordnete verdeutlichten, sie hätten 1992 wie viele andere auch von der problematischen Situation heimgekehrter Kriegsgefangener in das Gebiet der damaligen DDR einfach nicht gewusst.

Zur Bitte der Unionsabgeordneten, in dieser Sitzung noch nicht abzustimmen, sondern den Sachverhalt unter menschlichen Aspekten noch einmal zu überdenken, zitierte die SPD die Begründung der Vorgängerregierung und erklärte, bei allem Respekt für das den Menschen entstandene Unrecht könne der Unterschied des Rückkehrerortes heute - ein halbes Jahrhundert später - weder geändert noch gut gemacht werden. Dabei wies die SPD auch den von der Union herangezogenen Vergleich mit der Entschädigung für Zwangsarbeiter als unzulässig zurück. Diese Entscheidung des deutschen Volkes gründe sich darauf, ein Unrecht des deutschen Volkes an Menschen anderer Nationen wieder gut zu machen, während die Wiedergutmachung der möglichen Leiden deutscher Kriegsgefangenen in anderen Ländern nicht Sache des deutschen Staates sein könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_062/05
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